Zum 7. Todestag von John Williams

John Williams, der zwei Jahre im Ausreiselager lebte, verstarb am 4.April 2004. Am Beispiel seines Krankheitsverlaufs lässt sich die menschenverachtende Praxis der Behörden Flüchtlingen gegenüber nachvollziehen. Welche Auswirkungen die Lebensbedingungen im Lager auf ihn hatten, wird wohl nie vollständig zu klären sein.

Zum 7. Todestag von John Williams

In Sachsen-Anhalt wurde im Januar 2002 eine so genannte „Zentrale Ausreiseeinrichtung“ (in Behördensprache GU- ZASt) für AsylbewerberInnen eingerichtet. Die Zielstellung bestehe darin, durch eine „intensive soziale Betreuung“ die „Mitwirkungspflicht bei der Passersatzbeschaffung“ durch die Flüchtlinge zu erreichen.

Das Abschiebelager befindet sich ca. 7km weit außerhalb von Halberstadt. Gemeinsam mit der ZASt ist es in einer ehemaligen Kaserne der NVA untergebracht.

Die Maßnahmen der „intensiven sozialen Betreuung“ sahen und sehen beispielsweise so aus, dass die Residenzpflicht strikt auf die Stadt Halberstadt begrenzt ist. Außerdem wurde verfügt, dass Urlaubsanträge „sehr restriktiv zu handhaben“ seien. Urlaubsanträge haben nichts mit Urlaub zu tun, sondern sind Anträge der Flüchtlinge den zugelassenen Kreis zu verlassen. Zudem müssen sich die Flüchtlinge wöchentlich, teilweise sogar im Tagesrhythmus ihre Duldung durch die Ausländerbehörde verlängern lassen.

Vielen Asylbewerbern wird Gesundheit systematisch verwehrt, die medizinische Versorgung wird in Lagern wie der ZASt nur für das Allernotwendigste gewährt. Es gibt keinen Arzt/Ärztin im Lager, sondern nur eine Krankenschwester, von der sich die Flüchtlinge begutachten lassen müssen, um über einen sehr bürokratischen Weg einen Krankenschein – d.h. die Berechtigung sich von einem/r Arzt/in behandeln zu lassen – zu erlangen.

Viele Flüchtlinge im Lager sind krank. Neben physischen Leiden stehen vor allem die psychischen im Vordergrund, wie Schlafstörungen, Angst und Depressionen.

1999 kam John Williams aus dem Sudan in die BRD, um einen Asylantrag zu stellen. Die Ausländerbehörde jedoch behauptete, er käme aus einem anderen Land. Aus dieser Behauptung resultierte die Ablehnung seines Antrags. In den Sudan hätten zu diesem Zeitpunkt keine Abschiebungen stattfinden dürfen. Williams wurde daraufhin im März 2002 in das Abschiebelager Halberstadt eingewiesen.

Erklärtes Ziel war Masznahmen zur Passbeschaffung durchzuführen. Dies beinhaltete Sprachtests, immer wiederkehrende Verhöre und Botschaftsvorführungen. John Williams wurde der sudanesischen Botschaft vorgeführt, jedoch behauptete diese, er sei kein Sudanese. Die Situation in der sich Williams befand und sich bis heute Tausende Flüchtlinge befinden, ist eindeutig: die Definitionsmacht über Identität liegt ausschließlich bei den Ausländerbehörden und Botschaften.

So wurde gegen Williams ein Strafverfahren wegen Falschbeurkundung eingeleitet. Er leistete diese „Strafe“ bei einem gemeinnützigen Verein in Halberstadt ab. 2003 fand nochmals eine Vorführung bei der nigerianischen Botschaft statt, die ebenfalls keine Passersatzpapiere ausstellte.

Schon im Januar 2003, also weit vor der Ableistung der Arbeitsstunden, hatte John Williams beantragt, medizinisch untersucht zu werden. Dies wurde in Schreiben des Landkreises Anhalt- Zerbst abgelehnt, so sein Anwalt.

Zum Verlauf der Krankheit:

Die ersten Anzeichen der Krankheit wurden von Mitbewohnern auf den August 2002 datiert. Das Gedächtnis, seine Fähigkeit zu Schreiben und seine Sehkraft liessen immer mehr nach. Alles Hinweise auf eine ernst zu nehmende Erkrankung.

Der Zustand und Verfall Williams beunruhigte seine Mitbewohner und Freunde. Aufgrund seiner am Ende nahezu völligen Blindheit, musste er sogar nachts zur Toilette begleitet werden.

Laut Berichten wurde eine Einweisung von Williams ins Krankenhaus vom zuständigen Sozialamt abgelehnt. Dies ist umso glaubhafter, als dass das Sozialamt später versuchte, ihn von der Intensivstation des Krankenhauses Halle/Döhlau zu entfernen, was nur durch ärztlichen Widerstand verhindert werden konnte.

Im Dezember 2002 verschlechterte sich sein Zustand. Williams litt an Übelkeit, Schwäche und Schmerzen. Im Sommer 2003 kam ein zunehmender Verlust des Augenlichtes hinzu. Gegen Ende des Jahres war er kurz in krankenhausärztlicher Behandlung, wurde aber Weihnachten 2003 zurück ins Abschiebelager entlassen, obwohl er weder essen noch sehen konnte und bis auf die Knochen abgemagert war. Dort blieb er, bis ein Freund Anfang des Jahres 2004 aufgrund seines Zustandes den Notarzt rief.

Nach einem einwöchigen Aufenthalt im Krankenhaus in Halberstadt wurde Williams erneut in das Ausreiselager zurück verlegt. Im Frühjahr 2004 nach Aufenthalten in verschiedenen Krankenhäusern, erreichte er das Krankenhaus Halle/Döhlau im Koma.

Der Tod John Williams´ wurde weder seinen Freunden in der GU-ZASt, noch seinem Anwalt mitgeteilt, erst nach kontinuierlichem Nachfragen wurden sie darüber in Kenntnis gesetzt.

„Nachdem der Anwalt die Ausländerbehörde unter Druck setzte, musste sie seine Mandantschaft anerkennen und schickte am 25. Juni 2004 einen lapidaren Brief mit der Information „Ihr Mandant ist am 04.04.04 verstorben“.“ ( http://abschiebelagerhalberstadt.net.tf/)

John Williams wurde stillschweigend in Kleinwanzleben bei Magdeburg auf dem Urnengemeinschaftsfeld anonym bestattet. Einen Versuch seine Verwandten und Freunde/innen darüber zu informieren, gab es vom Land Sachsen- Anhalt nicht.

Die Zielstellung des Lagers ist eindeutig. Die Flüchtlinge sollen solange sanktioniert werden, bis sie eine Identität annehmen, die sie abschiebefähig macht. Die Maßnahme ist im Gegensatz zur Abschiebehaft zeitlich unbefristet und unterliegt keiner öffentlichen Kontrolle. Über die Hälfte der eingewiesenen Flüchtlinge haben inzwischen ein Leben in der Illegalität begonnen, und das ist offensichtlich auch durch das Innenministerium so gewollt.

Solidarität mit Menschen aus und für die Schließung aller Abschiebelager!
Gegen rassistische Flüchtlingspolitik!

Die Informationen basieren auf Texten von nolager Halle und zk Magdeburg
Ak- Antira