arthur

Zum Urteil von Günther Finneisen und Peter Scherzl

Am 13. Januar 2016 wurden Günther Finneisen und Peter Scherzl vor dem Landgericht Koblenz (Az: 2020 Js 18762/15 – 1KLs-) zu jeweils 3 ½Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung (SV) verurteilt. Vorgeworfen wurde ihnen „Verabredung zur besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition, einer Schusswaffe sowie Munition“. Da beide Angeklagten ein längeres Vorstrafenregister mit mehrjährigen
Knaststrafen haben, meinte das Gericht, SV anordnen zu müssen.

Seit dem 2. April 2015 hatte es für Günther und Peter einen Haftbefehl gegeben. Durch die Innenraumüberwachung des PKW von Peter Scherzl und TKÜ seiner bekannten Telefonanschlüsse, wollten die Beamten gehört haben, dass Finneisen und Scherzl an diesem Tag einen Supermarkt in Höhn zu überfallen gedachten. Scherzl wurde deshalb überwacht, weil er verdächtigt worden war an einem Überfall im Dezember ’14, beteiligt
gewesen zu sein. (Diese Ermittlungen sind eingestellt.) Auch wenn der Überfall auf den Supermarkt in Höhn nicht stattfand, wurden Günther Finneisen und Peter Scherzl am 9. April 2015 verhaftet. Die ÜberwacherInnen gingen davon aus, daß zumindest ein weiterer
Überfall in Planung war und dafür „geeignete Objekte“ bereits gesucht bzw. „ausbaldowert“ wurden.
Die Auszüge aus den Abhörprotokollen lesen sich im Urteil eher kryptisch. Allzu deutlich ist allerdings die Einlassung von Scherzl, die er bereits am 11. April 2015 (also zwei Tage nach der Verhaftung) ohne jegliche Aktenkennung an die Staatsanwaltschaft Koblenz machte, in der er die „genannten vorgeworfenen Taten“ (…) „voll umfänglich“ (S. 57ff)
zugab. Er beschreibt was geplant war und warum und wem welche Waffe zuzuordnen war. Auch gibt er an, daß er selbst von der Ausführung des Überfalls zurückgetreten war, weswegen der am 2. April geplante Überfall nicht stattgefunden hatte. „Am 2. April bin ich dann zum Norma-Supermarkt gefahren und habe dem Günther vorgelogen, ich hätte
dort Polizei gesehen und einen Geldtransporter der die Einnahmen abgeholt hätte. Ich habe ihm gegenüber so getan, als sei ich enttäuscht darüber.“ (S. 57)
Daß er grundsätzlich von Überfällen nichts mehr wissen wolle, hätte er sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht getraut zu sagen „…aus Angst davor, dann als Feigling da zu stehen,…“ (S. 57) „Obwohl mir klar war, daß es keinen Überfall mehr geben würde, habe ich so getan, als sei ich weiterhin daran interessiert. Ich habe auf eine passende Gelegenheit gewartet, um mit ihm zu reden…“ (S. 57/58)

Das Gericht nahm Scherzl nicht ab, daß es keine weiteren Planung zu Raubüberfällen gab und bezog sich dabei auf die GPS-Daten des Autos sowie die bereits erwähnte Einlassung Peter Scherzls. „Er (Günther, Anm. VerfasserIn) kam dann (ich glaube am 7.4.) nach … zurück und fuhr dann durch die Gegend um vielleicht ein geeignetes Objekt zu finden.“
(S. 80)

Auch das Peter Scherzl sich nicht getraut habe, Günter Finneisen gegenüber klar und deutlich zu sagen, daß er keine Überfälle mehr machen wolle, nahm das Gericht nicht ab aus dem was sie aus den Innenraumüberwachungen gehört haben wollen. „Dabei verhielt sich der Angeklagte Scherzl entgegen seiner Einlassung weder passiv, noch ängstlich, noch ablehnend. (S. 77) „ Nach dem Inhalt der Innenraumüberwachung – wie oben dargestellt- war der Angeklagte Scherzl der Wortführer und Ideengeber, teilweise in ‚begeisterter‘ Form…. Auch der Tonfall des Angeklagten Scherzl war dominanter und aktiver… Eine
Person wie der Angeklagte Scherzl hat nach Auffassung der Kammer keine Angst, vor irgendjemanden als Feigling da zu stehen.“ (S. 77)

Günther Finneisen, der seit seiner Verhaftung im Gegenteil zu Peter Scherzl vollständig isoliert ist, ließ sich in der Hauptverhandlung „zur Sache“ nicht ein. Er machte lediglich in seinem Haftprüfungsantrag vom 26. April 15 „bestreitende Angaben“ in dem er letztlich bestritt, daß es irgendeine Planung zu einem Überfall gegeben hätte. (S. 54ff)