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Zur Verurteilung von Muhlis Kaya wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK

Muhlis Kaya, ein kurdischer Aktivist, wurde am 13.07.2017 zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft vom Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt. Der 6. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige ein Mitglied der in der BRD verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sein soll und hat ihn mit Hilfe der sogenannten „Anti-Terror Paragraphen“ §§129, die die Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt, verurteilt. Konkret wurde Muhlis Kaya vorgeworfen, dass er von 2013 bis 2015 verschiedene „Sektoren“ der PKK in Deutschland geleitet haben soll.

 

Das Urteil reiht sich in eine lange Liste der Repression gegen die migrantische Linke ein: Seit 2008 sind 15 angebliche Mitglieder der DHKP-C – der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front – aus der Türkei mit Hilfe der §§129 mit Haftstrafen bis zu 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Aktuell sind 14 kurdische Aktivisten mit Hilfe des selben Vorwurfs inhaftiert und zum Großteil bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Und seit Juni 2016 findet vor dem OLG in München der bislang größte §129b Prozess statt, bei dem 10 Angeklagten vorgeworfen wird Mitglieder der TKP/ML, der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxistisch-Leninistisch, zu sein – und das obwohl die TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist.

Dazu wurden Anfang März 33 weitere Fahnen und Symbole der kurdischen Bewegung – wie z.B. das Porträt von Abdullah Öcalan oder die Fahnen von YPG und YPJ – den Verteidigungseinheiten in Rojava – verboten und bereits hunderte Anzeigen gegen AktivistInnen wegen der Missachtung des Verbots gestellt. Auch wurden einigen Journalisten während dem G20 Gipfel ihre Akkreditierung entzogen, weil sie über kurdische Gebiete berichtet hatten.

Diese Angriffe müssen auch vor dem Hintergrund der deutsch-türkischen Beziehungen betrachtet werden und haben angesichts der aktuellen Situation in der Türkei eine gewisse Brisanz:
Denn während in der Türkei ein Krieg gegen die kurdische Bevölkerung geführt wird, alle zivilgesellschaftlichen Strukturen zerstört werden, gegen Arbeiter und Gewerkschaften und mit Streikverboten vorgegangen wird, 150.000 Menschen aus dem Staatsdienst entlassen werden, jeder oppositionelle Widerstand mit Waffengewalt erstickt wird, die Medien gleichgeschaltet werden, die Türkei in Nachbarländer einfällt und die Wiedereinführung der Todesstrafe anstrebt – werden in der BRD AktivistInnen vor Gericht gestellt und ihnen vorgeworfen, dass sie gegen dieses Regime und für eine befreite Gesellschaft gekämpft haben.

Diese Kriminalisierung und die Repression gehen uns alle etwas an, denn wenn der Kampf um Befreiung, der Kampf für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung angegriffen wird, dann werden wir alle angegriffen – auch wenn es nur einzelne trifft.

Wir als „Plattform §§129 abschaffen“ fordern ein Ende der Kriminalisierung der migrantischen Linken, die Einstellung aller politisch motivierten Verfahren und die Freilassung der politischen Gefangenen.
Auch wenn uns Mauern voneinander trennen, so finden wir Wege unsere Solidarität zu bekunden und den Gefangenen zu zeigen, dass sie weder alleine, noch vergessen sind.

Widerstand ist kein Terrorismus!
Hoch die Internationale Solidarität!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Plattform §§129 abschaffen