18.03. in Stuttgart: Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen

Anlässlich des 18. März 2011 findet in Stuttgart eine Kundgebung „Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“ mit Wandtafeln statt – organisiert von einem Bündnis bestehend aus der Anatolischen Föderation, ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), der Roten Hilfe Ortsgruppe Stuttgart, Young Struggle, der Stuttgarter Plattform „Weg mit den §§129! Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!“ und unserer Stuttgarter Netzwerk-Sektion.
Wir dokumentieren im Folgenden den Aufruf zu den Aktivitäten, sowie den dazugehörigen Flyer.

Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!

Bereits seit Jahren werden MigrantInnen seitens des Staates zunehmend verfolgt und kriminalisiert. Besonders im Fadenkreuz der Kriminalisierung steht die migrantische Linke: Vereine werden geschlossen, AktivistInnen angeklagt, verurteilt, weggesperrt und abgeschoben.

Die migrantische Linke und ihre Strukturen stehen im Fadenkreuz der Repression, weil sie sich gegen die unterdrückerischen und ausbeuterischen Verhältnisse, in denen wir leben, wehren und den legitimen Kampf für eine befreite Gesellschaft führen. Dabei soll der legitime Kampf und der Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse – sei es in der BRD oder in den jeweiligen Herkunftsländern, wie die Türkei, Kurdistan, Tamil Eelam etc. – seitens der Herrschenden mit allen Mitteln unterdrückt werden. Und gerade während sich international die politischen Krisen zuspitzen und das Potential an Widerstand gegen die herrschende Unterdrückung und Ausbeutung sich vervielfacht, greifen die Herrschenden immer öfters zu massiven Zwangsmittel, um Widerstand zu zerschlagen oder präventiv zu verhindern und damit die herrschende – ihre – Ordnung aufrechtzuerhalten.

Durch die internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Aufständen und politischen Strukturen, sowie durch die engen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen der BRD mit der Türkei und anderen Staaten werden momentan – europaweit – migrantische Strukturen kriminalisiert. Nicht zuletzt weil die jeweiligen Länder ein großes Interesse an der Verfolgung dieser Strukturen haben, da diese den Kampf um Befreiung bis zu einem hohen Niveau entwickelt haben.

So kommt es bei politischen AktivistInnen in der BRD und anderen europäischen Ländern immer wieder zu Razzien, Verhaftungen, langjährigen Haftstrafen und Abschiebungen. Dabei handelt es sich oft um Menschen, die in ihrem Land politisch verfolgt, gefoltert und inhaftiert wurden, letztlich nach Deutschland geflüchtet sind, um jetzt hier verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dabei erleichtern die verschärften Gesetze gegen MigrantInnen: „Ausländergesetze“, „Abschiebegesetze“, etc. es der Justiz MigrantInnen zu verfolgen. Rassistische Vorurteile und der weit verbreitete Rassismus gegenüber MigrantInnen ala Sarrazin schüren einerseits eine Angst und den Hass gegen MigrantInnen und erleichtern es auch die Maßnahmen zu legitimieren, da mit nur wenig Solidarität zu rechnen ist.

Neben den Gesetzen der BRD können die Behörden auch auf umfangreiche Kriminalisierungs-Möglichkeiten zurückgreifen, die in beinahe allen EU-Ländern geschaffen wurden und auf EU-Ebene dauerhaft ausgeweitet werden. Ein europäisches Polizeiamt (Europol) sorgt zusammen mit einem europaweiten Datenaustausch für umfangreichere Fahndungen. Gleichzeitig wird momentan auf EU Ebene eine „Einheit für justizielle Zusammenarbeit“ angestrebt, um auch die Verfolgung und Kriminalisierung zu vereinheitlichen. Insbesondere fortschrittliche Strukturen sind von diesen Maßnahmen betroffen, da durch einen effektiven Datenaustausch und -abgleich Personen effektiver verfolgt werden können.

Ein Beispiel für die praktische Anwendung sind die Antiterrorgesetze, die sich gegen „ausländische Terroristen“ richten. Diese Gesetze wurden – nach deutschem Vorbild – in vielen EU-Ländern eingeführt und die sogenannte Antiterrorliste eingeführt, auf der sich vornehmlich fortschrittliche, revolutionäre Organisationen befinden. In der BRD wurde 2002 – in Folge des „Kampfes gegen den Terrorismus“ – der §129b eingeführt, der die „Mitgliedschaft und/oder Unterstützung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt und dafür grundlegende Menschenrechte, wie auch die Unschuldsvermutung ausser Kraft setzt. Dafür genügt schon, wenn man einer Gruppe zugerechnet wird, die von einem geheimen Ausschuß als „terroristisch“ definiert wird. Der §129b dient bzw. wird dazu dienen breitflächig MigrantInnen, die für einen gerechten Kampf einstehen, zu kriminalisieren, wegzusperren und abzuschieben.

Momentan läuft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf noch ein Prozess gegen eine Person, der mit Hilfe des §129b vorgeworfen wird Mitglied in der DHKP-C* gewesen zu sein. Zwei andere Prozesse mit denselben Vorwürfen – davon fand einer in Stuttgart-Stammheim statt – gegen insgesamt 8 Personen sind bereits mit mehrjährigen Haftstrafen für die Angeklagten zu Ende gegangen. Im Laufe des Jahres werden weitere zwei Prozesse mit demselben Vorwurf beginnen, wie auch mindestens ein Prozess gegen angebliche LTTE** Mitglieder.

Ein weiteres Beispiel für diese Entwicklung sind zwei Prozesse gegen insgesamt 17 kurdischen Jugendliche hier im Raum Stuttgart. Ihnen wird vorgeworfen an einem Angriff auf eine Kneipe im Raum Nürtingen im Mai 2010 beteiligt gewesen zu sein.Dabei sollen 4 der dort regelmäßig anzutreffenden türkischen Faschisten verletzt worden sein. Die Jugendlichen sitzen teilweise seit Mai 2010 getrennt voneinander in Knäste in ganz Baden- Württemberg verteilt. Seit Mitte Januar laufen zwei Prozesse am Stuttgarter Landgericht. Von der Staatsanwaltschaft wurden Strafen im Rahmen von 3 bis 5 Jahren gefordert.

Diese beiden Beispiele – die nur zwei in einer langen Liste von Prozessen, Verurteilungen und Kriminalisierungsversuche sind – geben einen Eindruck der zunehmenden Kriminalisierung von MigrantInnen und migrantischen Strukturen. Dabei beschränkt sich die Verfolgung aber in keinster Weise auf diese. Viel mehr sollen an den migrantischen Strukturen ein Exempel statuiert werden, um die Kriminalisierung später auf weitere Strukturen anzuwenden.

Wir wollen daher den 18. März als Tag der politischen Gefangenen dafür nutzen, um auf die zunehmende Kriminalisierung von MigrantInnen aufmerksam zu machen und um ein Zeichen gegen diese Entwicklung zu setzen. Denn nur wenn wir uns gemeinsam gegen diese Entwicklung wehren, können wir ihr auch etwas entgegensetzen – sowohl hier als auch international.

Daher gilt für uns:
Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!
Hoch die Internationale Solidarität!

Kundgebungs-Termin:
Freitag, 18. März 2011,
ab 16 Uhr mit Wandtafeln
ab 17 Uhr Kundgebung
in der Marktstraße in Bad Cannstatt

* DHKP-C: Die DHKP-C – die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front – kämpft in der Türkei gegen Unterdrückung und Ausbeutung und für eine befreite Gesellschaft.

** LTTE: Die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) kämpfen gegen die Unterdrückung der tamilischen Bevölkerung durch Singhalesen, und für ein unabhängiges Tamil Eelam – einem Gebiet in Sri Lanka, das der tamilischen Bevölkerung zusteht, diesen aber nicht zugestanden wird.

UnterstützerInnen: Anatolische Föderation, ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart, Young Struggle, Stuttgarter Plattform „Weg mit den §§129! Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!“

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