Nach wiederholten Verschiebungen fand am 8. März 2013 der Prozess bzgl. der Besetzung der Räume des Radiosenders FLASHstatt, die am 10. Januar 2012 in Solidarität mit all jenen, die wegen des Revolutionärer-Kampf-Verfahrens verfolgt werden, durchgeführt wurde und in Massenverhaftungen endete.
Die wegen der Besetzung angeklagten Leute verlasen eine kollektive politische Stellungnahmen vor Gericht und betonten: “Wir werden weiterhin – und noch kämpferischer – in Solidarität mit unseren GenossInnen stehen, die im Revolutionärer-Kampf-Verfahren verfolgt werden. Wir haben das Recht auf unserer Seite und wir werden gewinnen.”
Alle von ihnen wurden zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung hält für drei Jahre an und wurde nur verhängt, weil sich die GenossInnen weigerten, Fingerabdrücke zu geben. Die anfänglichen Anschuldigungen, die gegen sie vorgebracht wurden, – ‘Glorifizierung von kriminellen Handlungen’ – wurden fallengelassen. Daher verließen alle Angeklagten den Gerichtssaal als ‘freie’ Menschen. Die Richter drückten jedoch einem Genossen eine Kaution auf, dessen Strafe aufgrund einer früheren Verurteilung nicht auf Bewehrung ausgesetzt wurde. Er wird daher gegen die Entscheidung Berufung einlegen.