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Bonn: Dem militärisch justiziellen Komplex in die Suppe spucken

Weitestgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Bundeswehrreform in den letzten Jahren auch die sogenannte „zivile Seite“ der Bundeswehr umstrukturiert. Die früheren 4 Wehrbereichsverwaltungen, samt ihrer Außenstellen wurden aufgelöst, auch die Kreiswehrersatzämter fielen aufgrund des Wegfalls der Wehrpflicht fort. Stattdessen wurde das alte Bundesamt für Wehrverwaltung zu einer neuen Superbehörde aufgebläht und hat nun den Namen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Ziel war neben Synergieeffekten und Personaleinsparungen das schnellere Umsetzen von Bauprojekten und Beschaffungen, da die Mittelebene der Wehrbereichsverwaltungen, die zwischen dem alten Bundesamt und den Bundesländern als ausführende Behörden agierten, nun wegfallen. Auch die Logistik für weltweite Kriegseinsätze der Bundeswehr wird über diese Behörde abgewickelt. Sie hat ihren Sitz in Bonn auf der Hardthöhe, dem ehemaligen Sitz des Bundesverteidigungsministeriums.
Bonner Bußgeldverfahren und die Konsequenzen für Aktivist*innen

 

Eine ganz andere Konsequenz dieser Umstrukturierung – die bislang weitestgehend unbemerkt vonstatten geht – ist die damit einhergehende juristische Kompetenzverlagerung – interessant für linke Aktivist*innen, die Regelübertretungen auf, an und in Militärstandorten als Teil ihres politischen Handlungsrepertoires nutzen wollen.
Betretungen von militärischen (Sicherheits)bereichen werden als Ordnungswidrigkeit nach dem § 114 OwiG verfolgt. Als Verfolgungsbehörden waren bis 2013 dafür die einzelnen Wehrbereichsverwaltungen zuständig. Und wenn man als Betroffene*r gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte, wurde dieser bei demjenigen Amtsgericht verhandelt, in dessen Gerichtsbezirk die entsprechende Wehrbereichsverwaltung ihren Amtssitz hatte. Für die Wehrbereichsverwaltung Ost war das z. B. das kleine Örtchen Strausberg, mit dem Ergebnis, dass alle OwiG-Verfahren z. B. im Zusammenhang mit dem Gefechtsübungszentrum Altmark (GÜZ), bei zwei Richterinnen dieses kleinen Gerichts landeten, die dann bei entsprechend gut vorbereiteten Aktivist*innen schon mal die Krise bekamen und die Verfahren daraufhin einstellten.
Das hat sich seit dem 1.7.2013 geändert. Nun ist für die Einleitung aller Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei denen es um das Betreten militärischer Bereiche oder Sicherheitsbereiche geht, die entsprechende Superbehörde auf der Bonner Hardthöhe zuständig. Wenn die Bußgeldbescheide aufgrund von Einsprüchen der Betroffenen dann vor Gericht verhandelt werden, ist das Amtsgericht Bonn zuständig.
Solche Gerichtsverfahren aus Billigkeitserwägungen und aus Gründen von Prozessökonomie näher an den Gerichtsbezirk des Wohnortes der Betroffenen zu legen oder an den Tatort, wäre zwar nach dem OwiG möglich, dies wurde allerdings (in bislang einem bekannten Fall) vom Amtsgericht Bonn abgelehnt.

Für Aktivist*innen bedeutet dies durchaus eine Verschlechterung ihrer Verteidigungsmöglichkeit. Da die meisten „Tatorte“ weit entfernt vom Amtsgericht Bonn liegen, steigen die Kosten sowohl für Betroffene selbst als auch für deren Verteidiger*innen. Zusätzlich fallen noch die Kosten für die als Zeug*innen angereisten Cops/Soldat*innen, und auch die kommen meist aus der Umgebung des Tatorts. Manchmal kommen dann noch Übernachtungskosten dazu.
Mithin Bedingungen, die viele Betroffene von Bussgeldbescheiden darüber nachdenken lassen, wegen des hohen „Prozesskostenrisikos“ ihren Einspruch fallen zu lassen.
Verfahren gegen Antimilitarist*innen wegen Aktionen beim war starts here camp 2015
Aber nicht nur das Kostenrisiko erdschwert die Situation für Aktivist*innen. Im Amtsgericht in Bonn sind für alle Owi-Verfahren, die nicht den Verkehr betreffen, allein 7 Richter*innen verantwortlich, durchaus eine Anzahl, die mensch nicht so schnell überlasten kann und somit dann weniger oft zu Einstellungen neigt.
Leider hat sich dies in den letzten Monaten auch praktisch gezeigt. In 2017 hat es vor dem Amtsgericht Bonn gleich 8 Verfahren gegen Aktivist*innen gegeben, denen vorgeworfen wurde, während des War-starts-here-Camps 2015 auf das Gelände des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) in der Nähe von Magdeburg eingedrungen zu sein und damit gegen den § 114 Owig verstoßen zu haben. Das Militäramt auf der Hardthöhe hatte damals Bußgeldbescheide in Höhe von 200 € und bei sog. Wiederholungstäter*innen von 400 € erlassen. Von diesen 8 Verfahren endeten 6 mit Verurteilungen (5 Personen haben inzwischen Rechtsbeschwerde eingelegt), bei einer Person führte das Verfahren zur Einstellung, da die als Zeugen geladenen Soldaten geschwänzt hatten und der Richterin das ganze Verfahren dann zu aufwändig wurde.
In einem anderen Fall, der nächste Woche am 27.7. erneut verhandelt wird, musste das Verfahren im März abgebrochen werden, da die geladenen Soldaten nur aussagen konnten, dass sie den Betroffenen von der Polizei übergeben bekommen hatten, wo diese ihn allerdings aufgegriffen hätten, davon wussten sie nix. Zähneknirschend musste der Richter Fühling den Prozess dann vertagen.
Zu erwähnen ist allerdings noch, dass der übergroße Teil der ürsprünglich angestrengten Bußgeldverfahren gar nicht erst vor das Amtsgericht in Bonn kam, sondern vorprozessual eingestellt wurde, weil das Hardthöhen-bundesamt die Verjährungsfristen verpennt hatte.
Verurteilungswillen der Bonner Amtsrichter*innen
Die generelle Linie der bislang tätigen Bonner Amtsrichter*innen ist von deutlichem Verurteilungswillen geprägt und einem Verständnis vom Militär als einer Institution, die auf ihrem Gelände machen kann was sie will.

Die tatsächlich auch in Juristenkreisen für möglich erachteten Rechtfertigungsgründe für ein Betreten von Militärgelände, z. B. durch Inanspruchnahme des Rechts auf Versammlungsfreiheit, werden von den Richter*innen nicht beachtet. Die weiterhin auf dem GÜZ stattfindende rechtswidrige Vorbereitung von Angriffskriegen als Rechtfertigung für das Betreten des Geländes zu überprüfen, wird von den Richter*innen ebenfalls abgelehnt, da man – so ihre umwerfende Logik – durch das Betreten des Geländes die Kriege nicht verhindern könne, das Betreten daher also kein adäquates Mittel darstellen würde, daher seien auch die Bußgeldbescheide rechtmäßig. Eine eher seltsam anmutende Äußerung, aber genau dazu gedacht, um die von den Aktivist*innen geforderte Überprüfung der Frage, ob das deutsche Militärengagement in Syrien, Mali und Afghanistan einen Angriffskrieg darstelle, zu umgehen.
Auch bei den im Amtsgericht praktizierten Rahmenbedingungen scheinen sich die Richter*innen dem Militäramt eher als williges Aburteilfließband andienen zu wollen, die Verhandlungsdauer der jeweiligen Prozesse wurde auf jeweils 30 Minuten angesetzt.
Nächster Prozess am 27.7.
war starts here – das Amtsgericht Bonn als Kriegsunterstützer markieren
Trotzdem, oder gerade wegen der derzeit erschwerten Bedingungen, mögliche bußgeldbewehrte Konsequenzen eines nicht klandestinen Einschreitens auf Militärgelände abzuwehren, macht es Sinn, sowohl das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als auch das Bonner Amtsgericht stärker in den Fokus antimilitaristischer Aktionen zu bringen.
Möglichkeiten wären z. B. der oben erwähnte nächste Prozess am 27.7., der vermutlich etwas anders ablaufen wird als die vorangegangenen. Richter Fühling scheint alles daran setzen zu wollen, die Kosten dieses Prozesses in die Höhe zu treiben, so hat er gleich 5 Cops als Zeug*innen geladen, die aussagen sollen, wo sie den Betroffenen auf dem Gelände aufgefunden haben. Zu dem eigentlichen Bußgeld stehen die Verfahrenskosten dann in keinem Verhältnis. Vielleicht setzt der Richter darauf, dass der Betroffene aufgrund des Kostendrucks seinen Einspruch zurückzieht. Schon beim ersten Prozess im März war der Richter sichtlich überfordert: Als ein Zuschauer Kritik an seinem Verhalten äußerte, weil er den Betroffenen nicht ausreden ließ, reagierte Richter Fühling mit dem Rausschmiss des Zuschauers.

Der Prozess ist öffentlich, 27.7. um 13:30 Uhr Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, Saal 2.08
War starts here! Markieren wir die Orte der Kriegsvorbereitung und Kriegsunterstützung. Das Amtsgericht Bonn ist einer davon!

Und trotz allen Repressionsversuchen: Der Widerstand gegen das GÜZ in der Altmark wird nicht aufhören. Kommt zum Camp vom 31.7. – 6.8, nehmt an den Aktionen teil. Passt auf, bedenkt aber auch, dass die Erfahrung der letzten Jahre zeigte, dass viel möglich ist, auch ohne Ordnungswidrigkeitenverfahren zu bekommen.

Während des Camps wird es auch einen Workshop geben, der sich mit dem zukünftigen Umgang bzgl. dieser Repressionsmaßnahmen auseinandersetzt.