Bundesanwaltschaft fordert “Lebenslänglich” für Faruk E.

Als ich vor zwei Wochen den Gerichtssaal betrat, ging es Faruk offenbar schlecht. Er war blasser als sonst, lächelte nicht zur Begrüßung, wie er es sonst tat. Es war nur noch ein jüngerer Beobachter von der Anatolischen Föderation anwesend. Richter Klein will endlich, unter Hinweis auf die Dauer desVerfahrens, den zwei Jahre dauernden Prozess beenden. Per Senatsbeschluss wurde die Anklage beschränkt, jetzt lautet sie auf “Mord in mittelbarer Täterschaft” an zwei Polizeibeamten in Istanbul im April 1993. Faruk soll fernmündlich von Deutschland aus dem Kommando der DHKP-C in Istanbul den Einsatzbefehl erteilt haben. Dazu kommen noch andere Punkte, z.B. Versicherungsbetrug, denn in der Illegalität habe Faruk auf Versichertenkarten von “Freunden” zurückgreifen müssen, um z.B. die Ärzte, die er wegen seiner Erkrankung konsultierte, zu bezahlen, oder um z.B. eine Brille zu bekommen. Diese Punkte dürften aber nicht so sehr ins Gewicht fallen.
Die Strafprozessordnung sieht nicht vor, dass der Angeklagte einer Anklagebeschränkung zustimmen muss. Die Verteidigung protestierte zwar, aber zunächst einmal half es ihr nichts.
Immerhin ließ der Vorsitzende Richter die Glastür aufschließen, da ja nun kein “Terrorismusverdacht” mehr im Raume steht, und Faruk E konnte den Glaskasten verlassen und sich neben seine Verteidiger setzen.
Die Bundesanwaltschaft begann mit ihrem Plädoyer, schaffte es aber nicht bis zum Schluss. Gegen 16:30 Uhr bat Faruk um eine Verschiebung, da er sich nicht gut fühlte. Für ihn ist an Verhandlungstagen um fünf Uhr morgens die Nacht vorbei.
Besonders ging es, wie sollte es anders sein, um die Glaubwürdigkeit und Verwertbarkeit von Zeugenaussagen.
Staatsanwalt Grauer meinte, es sei gar nicht erwiesen, dass Semih G. gefoltert worden sei. Die Schramme an der Hand könne auch auf Widerstand gegen die Fessel zurückzuführen sein.

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