KOMITEE

»DAS KOMITEE« Peter Krauth in Freiheit

Deutscher linker Aktivist in Venezuela nach vier Monaten aus Haft entlassen
Von Matthias Monroy jw 17.3

Die Fahndungsfotos von den drei angeblichen Komitee-Mitgliedern. Ganz rechts: Peter Krauth
Der seit November in Venezuela inhaftierte Deutsche Peter Krauth ist wieder frei. Seine Entlassung am Freitag erfolgte nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Caracas, wie die Webseite »ende-aus.net« vermeldete. Die von Behörden in Deutschland geforderte Auslieferung ist nicht möglich, da die Krauth vorgeworfenen Straftaten nach venezolanischem Recht verjährt sind.

Das Bundeskriminalamt fahndet nach Krauth, Bernhard Heidbreder und Thomas Walter als Mitgliedern der Gruppe »Das Komitee«. Sie wirft ihnen vor, 1994 einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundeswehr in Bad Freienwalde verübt zu haben. Ein Jahr später hätten die drei versucht, das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau zu sprengen. Eine Polizeistreife war auf entsprechende Vorbereitungen aufmerksam geworden, das Gebäude blieb schließlich unversehrt.

Fast 20 Jahre später wurde Heidbreder in Venezuela aufgespürt und unter Beteiligung von BKA-Beamten festgenommen. Die anschließend beantragte Auslieferung hatte das venezolanische Oberste Gericht 2015 abgelehnt, seine Freilassung nach einem Jahr Haft verzögerte sich allerdings um weitere neun Monate. Krauth konnte das Gefängnis hingegen nach dem jüngsten Urteil außergewöhnlich schnell verlassen, was auch seinen venezolanischen Anwalt überrascht. Die Unterstützer der drei Gesuchten führen dies auf öffentlichen Druck zurück. Unter anderem hatte der bekannte chavistische Politiker und Exguerrillero Rafael Uzcátegui das schleppende Verfahren und die Haftbedingungen von Krauth mehrfach öffentlich thematisiert.

Heidbreder, Krauth und Walter haben in Venezuela einen Antrag auf Anerkennung als politische Flüchtige gestellt. Laut »ende-aus.net« muss das BKA die Interpol-Haftbefehle für das südamerikanische Land deshalb annullieren. Gemäß Artikel 3 seiner Statuten darf Interpol keine politische Verfolgung unterstützen.