DD:„Wegsperren und zwar für immer“

„Wegsperren für immer!“ forderte der Alt-Kanzler Schröder
im Jahr 2001 und verlangte damit eine Verschärfung der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht
hingegen erklärte die Sicherungsverwahrung im Jahr 2011
als verfassungswidrig. Demnach war die zeitlich unbefristete,
präventive Einsperrung von Gefangenen, nachdem sie ihre Strafe
verbüßt haben, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Es folgte nicht die Abschaffung, sondern eine Reform.

Zusammen mit Prof. Dr. Christine Graebsch wollen wir
am Abend die Rechtslage von Sicherungsverwahrten und
mögliche Alternativen zu dieser Pre-Crime Praxis diskutieren.
Hierfür gibt uns die Juristin und Kriminologin Graebsch einen Input zur Geschichte, Entwicklung und aktuellen Situation der Sicherungsverwahrung. Sie schildert aus ihren Erfahrungen und
Fällen, wie sich die Reformen von 2011 auf die Psyche und
den Alltag der Betroffenen auswirken.

Prof. Dr. Christine Graebsch ist Kriminologin und seit 2011 Hochschullehrerin für Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Dortmund.