Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Vor genau 5 Monaten hat das berliner Landgericht Alex der versuchten Brandstiftung an einem KFZ in der zweiten Instanz freigesprochen. Eine Woche später legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision ein.
Heute am 29. November 2010 hat das Kammergericht Berlin, unter der Richterin Eschenhagen, über die Revision entschieden und das Urteil aufgehoben. Das Verfahren geht somit zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Funk, hielt sich wortkarg und berief sich auf die schriftlich vorliegende Begründung. Die Anwältinnen von Alex lehnten die eingelegte Revision unter Angabe der bekannten Widersprüche ab.
Das Gericht stimmte der Revision zu. In der Begründung von Oberstaatsanwalt Schwarz hieß es, dass bei der Urteilsbegründung vom Landgericht der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ auf einzelne Indizien angewandt wurde, aber es zu keiner Umfassenden Bewertung kam. Diesen „Formfehler“ sah auch das Kammergericht vorliegen.
Dieser Punkt der Begründung scheint unter bestimmten Gesichtspunkten zwar berechtigt, jedoch waren die weiteren Ausführungen der Richterin Eschenhagen ausschließlich eine Farce. So erwähnte Sie das Alex ein Feuerzeug mit sich führte, aber nicht das Sie auch Zigaretten dabei hatte. Sie behauptete Alex hätte sich im Spätverkauf versteckt, was in beiden Verfahren durch die Beamtin Lütz widerlegt wurde. Entgegen einem Gutachten, sollen auch die Sprühköpfe aus Alex Ihrer Hosentasche mit den am Tatort aufgefunden Dosen übereinstimmen.
Mit einer Neuverhandlung wird nicht vor dem Frühjahr 2011 gerechnet. Mit dieser Entscheidung zeigt sich einmal mehr die Fratze der Berliner Justiz.