Der Prozess gegen die Mitglieder der Anatolischen Föderation in Stuttgart geht weiter!

ProzessbeobachterInnen, die am vergangenen Dienstag (30. September) anwesend waren, berichteten, dass die Verhandlung von 9:30-17:00 Uhr gedauert hat.
Eine Verfassungsschutzbeamte soll dann -man kann es kaum fassen – fast den ganzen Tag lang über „Grup Yorum“-Konzerte geredet haben (beginnend von den 90er Jahren).

Als ob die Musikgruppe „Grup Yorum“, die in der Türkei seit der Militärdiktatur der ’80er Jahre existent und eine der bekanntesten linken Bands überhaupt ist, eine Terrororganisation und die Organisierung eines Konzerts gegen den Rassismus ein Verbrechen wäre.
Bekanntlich beziehen sich die Hauptvorwürfe gegen die 4 Angeklagten ja auf die Durchführung und Organisierung eines Grup Yorum-Konzerts in Deutschland, an dem über 12.000 Menschen teilgenommen haben, um ein Zeichen gegen NSU-Terror und Rassismus zu setzen.
Der Prozess wird voraussichtlich bis 2015 immer dienstags und donnerstags im Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt.
Sich an diesem Prozess zu beteiligen bedeutet auch, seine Stimme gegen Rassismus zu erheben und die wenigen demokratischen Rechte, die es noch gibt zu verteidigen.

Antifaschismus ist kein Verbrechen!
Weder Grup Yorum noch die Anatolische Föderation ist terroristisch!
Sie sind es, die mittels Isolationshaft, Repression und Anschwärzungen terrorisiert werden.

Nächste Prozesstermine:

Oktober: 2014:
7., 9., 23., 28., 30.
November 2014:
4., 6., 11., 13., 18., 20., 25., 27.

Adresse: OLG Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart (U-Bahn Olgaeck)