Ein rein willkürlicher Schauprozess

Am 9. und 10. März ging der Prozess gegen Faruk Ereren weiter. Zunächst wurden alle Anträge von den Anwälten in gewohnter Manier abgelehnt. Stattdessen wurde allen Anträgen der Bundesanwaltschaft stattgegeben.
Die Anwälte hatten beantragt, Zeugen aus der Türkei zu vernehmen . Dabei ging es um Hüseyin Özaslan, Gökhan Gündüz und Filiz Gencer. Als Alternative wurde in den Anträgen formuliert, deren Anwälte anzuhören.
Nach der Ablehnung haben die Anwälte schriftliche Aussagen von den Zeugen durch ihre Anwälte in der Türkei eingeholt und beantragt, diese vor Gericht vorzulesen, weil die Aussagen beweisen würden, dass sich Faruk Ereren – entgegen der Vorwürfe – im Jahr 1993 in den Monaten Februar, März und April nicht in Deutschland sondern in der Türkei befand. Auch dies wurde abgelehnt.
Spätestens an diesem Punkt kann eindeutig aufgezeigt werden, dass es den Richtern nicht um Wahrheitsfindung, sondern um die Verurteilung von Faruk Ereren geht.
Die Aussagen des Kronzeugen Semih Genc, er sei in der Türkei nie gefoltert worden, wurden von drei Zeugen mit diversen Beispielen hinsichtlich wochenlanger Folterungen widerlegt. Aber auch diese Aussagen wurden vom Gericht als nicht glaubhaft befunden.
Das Gericht handelt nicht auf nachvollziehbar rechtlichen Kriterien, sondern eindeutig politisch motiviert und möchte damit Faruk Ereren zu lebenslanger Haft verurteilen.Nach Ansicht des Gerichts entsprechen die Lügen von Semih Genc der Wahrheit und die Aussagen der Verteidigung sind demnach erlogen.
Das Gericht handelt somit ganz im Sinne der Interessen des Regimes in der Türkei, obwohl auch das Gericht weiß, dass Semih Genc’s Aussagen auf die Zusammenarbeit zwischen der türkischen und der deutschen Polizei stützen.

Der Prozess wird am 16. und 17. März um 9.30 Uhr fortgesetzt.