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Erdal Gökoğlu ist von Belgien in die BRD ausgeliefert worden

Erdal Gökoğlu befindet sich seit Anfang des Jahres 2018 im Untersuchungsgefängnis Hamburg. Er wurde wegen des § 129 b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) in Belgien verhaftet.

Seine aktuelle Adresse:
Erdal Gökoğlu
Holstenglacis 3
20355 Hamburg

Zum Hintergrund seiner Verhaftung ein Artikel aus dem Gefangenen Info 412

Belgien im Dienste der BRD

Gegen die Auslieferung von Erdal Gökoğlu

Seit dem 13. November 2017 befindet sich der Revolutionär Erdal Gökoğlu in Belgien in Haft und ist massiv von einer Auslieferung in die BRD betroffen. Erdal, dessen Wohnung in der belgischen Stadt Lüttich bereits rund einen Monat vor seiner Festnahme von der belgischen Polizei gestürmt worden war, ohne dass er dort aufgefunden werden konnte, geriet am 13. November in eine Polizeikontrolle, wo er festgenommen wurde. In der Zeit zwischen der Polizeirazzia und seiner Festnahme hatten Polizei-Behörden bei Anfrage die Razzia abgestritten. Erdal hatte in diesem Monat mehrere Behördengänge gemacht und sogar eine Polizeikontrolle an seiner Wohnungstür empfangen, um seine Papiere entgegenzunehmen.
Am Tag nach seiner Festnahme erkundigten sich Bekannte von Erdal nach den Motiven für seine Festnahme. Es stellte sich heraus, dass überhaupt keine Akte gegen Erdal vorliegt – nicht einmal ein Verkehrsdelikt! Diese Methoden der belgischen Behörden lassen darauf schließen, dass die durchgeführten und geplanten Maßnahmen gegen Erdal willkürlich bzw. politisch motiviert sind. Dies sollten auch die im November und Dezember gegen Erdal geführten Verhandlungstage vor den belgischen Gerichten aufzeigen. Es handelte sich um einen Auslieferungsersuch der BRD.
Am ersten Verhandlungstag am 28. November wurde die Auslieferung Erdals an die BRD beschlossen, wogegen anschließend Einspruch eingelegt worden war. Das Gericht hatte sein Urteil folgendermaßen begründet: „All diese Aktivitäten stellen in Belgien keine Straftat dar, aber die BRD ist EU-Mitgliedstaat. Wir sehen nicht die Notwendigkeit, weitere Gründe vorzulegen (…).“
Am 12. Dezember fand der zweite Verhandlungstag statt, ohne dass Erdal im Gerichtssaal erschien, weil ihm laut seiner Anwälte beim Transport entwürdigende Maßnahmen aufgezwungen worden seien, die er aber nicht akzeptiert habe. Die Verteidigung wies an diesem Verhandlungstag darauf hin, dass Erdal im Falle einer Auslieferung mit massiver Isolationshaft in der BRD konfrontiert sein werde und eine hohe Haftstrafe erhalten könne. Zudem wies die Verteidigung auf einen markanten Widerspruch hin, wonach der belgische Staat Erdal aus denselben Gründen an die BRD ausliefern wolle, aus denen sie ihm im Jahre 2002 politisches Asyl in Belgien gewährt hatten.
Erdal ist seit seiner Festnahme im Lütticher Lantin-Knast eingesperrt, wo er sich in Isolationshaft befindet. Laut Informationen habe er sich kurz nach seiner Festnahme in einen Hungerstreik gegen den Zwang der Anstaltskleidung begeben. Wenige Tage nach seiner Festnahme war folgende Mitteilung veröffentlicht worden: „(…) Ich befinde mich im Hungerstreik gegen die Einheitskleidung, die mir aufgezwungen wird. Nach meiner Festnahme haben sie mich vier Tage nackt in eine Zelle gesperrt. Anschließend wurde ich in eine andere Zelle verlegt. Sie haben mir nur eine Trainingshose und ein Unterhemd gegeben für den Anwaltsbesuch, den ich einmal wahrgenommen habe. Ich befinde mich in einem unbefristeten Hungerstreik für den Abbruch meiner Auslieferung, die Verbesserung der Haftbedingungen und die Rückgabe meiner Kleidung. Ich liebe euch alle.“

Erdal Gökoğlu
Lantin Prison
4450 Juprelle
Belgien