feuer flamme

Grußadresse an die TeilnehmerInnen der Veranstaltung anlässlich des Gefängnismassakers am 21.12. 2014 in Berlin

Liebe Freundinnen und liebe Freunde,
liebe Genossinnen und liebe Genossen,

wir senden euch  kämpferische und solidarische Grüße!

Wir gedenken den 28 Gefangenen, die am 19. Dezember 2000 in diversen türkischen Knästen teilweise bei lebendigen Leib von Spezialeinheiten ermordet wurden.
Tausende Gefangene befanden sich zu dieser Zeit im Hungerstreik. Sie wehrten sich gegen die Einführung der Isolsationsgefängnisse, den F-Typen. Sie waren nach europäischen Vorbild konzipiert, sie entsprachen dem Foltermodell „Made in Stammheim“. Gegen das Massaker gab es nicht nur in der Türkei, sondern überall auf der Welt zahlreiche Proteste.

Die Eingesperrten führten aber auch nach dem 19. Dezember den Kampf fort. Sie wandelten den Hungerstreik in ein Todesfasten um, das von 2000 bis 2007 andauerte. In dem längsten kollektiven Streik der Geschichte gegen Haftbedingungen kamen 122 Menschen ums Leben und hunderte von Inhaftierten haben schwere gesundheitliche Schäden davon getragen.

Reaktionen der imperialistischen Staaten

Vor der Erstürmung der  Knäste wurde die Regierung der Vereinigten Staaten informiert, so dass diese ihre Einrichtungen  in der Türkei vorsorglich schließen konnten.  Ebenso billigte die EU dieses mörderische Vorgehen.
Danach führte die damalige Regierung unter Ecevit eine Medienzensur in der Türkei ein, so dass die Berichterstattung zur Einführung der Isolationsfolter kaum noch möglich war.
Deshalb konnten viele Informationen nur übers Ausland verbreitet werden. Schon während des Todesfastens verlangte deswegen die Türkei von ihren NATO- Verbündeten das Verbot der Öffentlichkeitsarbeit von linken anatolischen Kräften in Europa durchzusetzen. Daraufhin kam es zu einigen Verhaftungen in Europa.

Der Kampf gegen die Isolation
… war und ist aber nicht auf die Türkei begrenzt. Der Stammheimer Knast war das Vorbild für die F-Typ Gefängnisse in der Türkei und die Einführung von Isolationsgefängnisse für politische und widerständische Gefangene macht weiter Schule.
Erst 2014 wurde in Griechenland gegen den massiven Widerstand inner- und außerhalb der Knäste die Einführung von Isolationsgefängnissen (C-Typ Knäste) beschlossen. Die Auseinandersetzungen gegen die Einführungen halten weiterhin an.

Aber auch in der BRD sind Gefangene mit Isolation konfrontiert. Insbesondere Gefangene, die mit den „Antiterrorparagraphen“ §§129 verfolgt werden, werden strengstens isoliert. Dabei werden vor allem diejenigen als „Terroristen“ bezeichnet, die für eine Gesellschaft jenseits der herrschenden Verhältnisse kämpfen.
In den letzten Jahren waren vor allem Linke aus der Türkei von solchen Verfahren betroffen, die mit Hilfe des §129b, der laut Gesetz die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt, verhaftet, verurteilt und in Isolation gesperrt werden. Der §129b wurde 2002 eingeführt und ist der Zwillingsparagraf des §129a, der 1976 zur besseren Verfolgung des bewaffneten Widerstands und insbesondere der RAF, eingeführt worden ist. Diese Paragraphen geben der Polizei, den Geheimdiensten und der Justiz umfangreiche Rechte:

Verfahren nach den §§129 werden vor bestimmten Sondergerichten geführt, die zum ersten Mal vor 39 Jahren gegen die Gefangenen aus der RAF, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ulrike Meinhof eingesetzt wurden.
Eine politische Prozessführung wird permanent unterdrückt.
Mit dem § 129a werden alle Sonderhaftbedingungen und Sonderermittlungen begründet.
In Verfahren nach § 129a und § 129b StGB kontrolliert ein Richter die Korrespondenz zwischen Verteidiger/innen und Gefangenen. Dieser hält die Post zurück, wenn er der Auffassung ist, sie diene nicht dem Zweck der Verteidigung.
Weiterhin sind diese Staatsschutzgerichte mit besonders ausgewählten und geschulten Richtern ausgestattet, die Verteidigung wird generell benachteiligt, wie z. B. durch vorenthaltene Akten, Einschüchterung und Behinderung der Öffentlichkeit durch drakonische Kontrollen. Das alles ist Ausdruck der Systematik der Klassenjustiz.
durch die Gesetzgebung muss weder eine sogenannte konkrete Tat noch eine sogenannte illegale Handlug nachgewiesen werden, sondern ausschließlich die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die entweder als kriminell oder als terroristisch von geheimen Gremien aus der EU oder von Offiziellen des Bundesjustizministeriums eingestuft werden.

Seit 2008 wendet die BRD diese Paragraphen an und etabliert sich auch in diesem Bereich als Speerspitze der internationalen Aufstandsbekämpfung.

Ein kurzer Überblick über die aktuellen Fälle verdeutlicht die Brisanz des §129b und die Notwendigkeit des Kampfes dagegen.

Stuttgart
Am 2. September dieses Jahres begann gegen Muzaffer Dogan, Özgür Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Tas in Stuttgart der Prozess. Sie sind verhaftet worden, weil sie u.a. ein Konzert mit der revolutionären Musikgruppe „Grup Yorum“ organisiert hatten.

Özkan Güzel
Er ist aus gesundheitlichen Gründen wegen seiner Teilnahme am Todesfasten aus dem Knast in der Türkei entlassen worden und hier zu 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden.

Faruk Ereren
Er in der Türkei 9 Jahre eingesperrt und wurde schwer gefoltert, wurde hier sogar sogar zu lebenslänglichem Knast hier verurteilt. Am 6. Mai 2013 begann das Revisionsverfahren, der sich zwar inzwischen auf freien Fuß befindet, aber dem immer noch weiter von Gefängnis droht ist.

Ahmet Düzgün Yüksel
Wegen seiner anwaltlichen Tätigkeit in der Türkei für politische Gefangenen musste er das Land verlassen und wurde in der BRD wegen § 129b verurteilt. Jetzt droht ihm die Auslieferung in die Türkei.

Sadi Özpolat
In einem § 129b-Prozess vor dem OLG Düsseldorf wurde Sadi Özpolat Anfang 2012 zu 6 Jahren Haft verurteilt. In der Türkei war Sadi insgesamt 17 Jahre im Knast. Er nahm am Todesfasten 1996 teil und war Anfang des Jahrhunderts Sprecher der hungerstreikenden Gefangenen.

Gülaferit Ünsal
In der Türkei nahm sie auch am Todesfasten teil. Sie befindet sich seit 2011 in Berliner Knästen, insgesamt mehr als drei Jahren in Isolationshaft. Im Mai 2013 wurde sie zu 6,5 Jahren Haft verurteilt.
Durch Besuche und Briefe ist bekannt geworden, dass sie massiv von mitgefangenen Frauen, auch unter Aufsicht und Toleranz des Knastes, gemobbt wird.

Solidarität
Die Verfolgung gerade in Deutschland durch den §129b hat die Funktion die Menschen hier abzuschrecken, zu kriminalisieren und inhaftieren, damit dieser Kampf gegen die Vernichtung und für das Leben nicht weitergeführt wird, denn er ist auch ein Kampf für die Befreiung aller. Gerade deshalb ist es wichtig Widerstand zu leisten.

Der 19. Dezember und die erfolgreiche Einführung der Isoknäste haben einen langen Schatten geworfen, der bis heute andauert und seine Bahnen weiter ziehen wird. Aber der langandauernde Kampf gegen die Einführung der Isolationshaft in der Türkei hatte einen langen Atem, der deshalb Beispiel und Ansporn für alle weiteren Auseinandersetzungen ist.

„Alle sollen es wissen: Jede Gewalt, der ich ausgesetzt bin, stärkt mich.“
(Gülaferit Ünsal)

Schluss mit der Folter in der BRD, in der Türkei und überall auf der Welt!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Hoch die internationaleSolidarität!

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen