berufsverbote

Heidelberger Lehrer gegen Verfassungsschutz

Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht
Karlsruhe

Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den
‚Verfassungsschutz‘ wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen
Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten ‚Erkenntnisse‘ über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.
Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass Csaszkóczy – entgegen ihrer früheren Behauptungen – keinesfalls Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen, dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist, keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden
könne. 

Offensichtlich reicht dem Gericht die bloße Versicherung des Geheimdienstes aus, dass Csaszkóczy sich in ‚linksextremen‘ Kreisen bewege, um seine weitere geheimdienstliche Überwachung zu rechtfertigen. Unter diese ‚gerechtfertigte‘ Überwachung fallen für das Verwaltungsgericht explizit auch die Bespitzelung von Ostermärschen und gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
Ausdrücklich nicht diskutieren wollte das Gericht die unterschiedlichen Maßstäbe, die der ‚Verfassungsschutz‘ bei der Beobachtung rechter und ausländerfeindlicher Bewegungen anlegt. So stellt der Geheimdienst Gruppen wie Hogesa, Pegida und AfD trotz nachgewiesener Kontakte ins Nazimilieu immer noch regelmäßig Persilscheine aus. Ebenfalls nicht thematisiert werden sollten die Auswirkungen, die die mittlerweile jahrzehntelange nachrichtendienstliche Überwachung für das Leben des Betroffenen hat.

Der Vorsitzende Richter Morlock kündigte schon in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zuzulassen. Zur Begründung führte er an, es handele sich um grundsätzliche Fragen, die besser von einer höheren Instanz grundsätzlich geklärt werden sollten. Offensichtlich war es für Morlock ein zu heißes Eisen, die Praxis des ‚Verfassungsschutzes‘ auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.
Wir betrachten dieses Urteil als reines Gefälligkeitsurteil für den mittlerweile schwer diskreditierten Geheimdienst.

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Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote