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Internationaler FreeNekane-Aktionstag am 6. April 2017

Nekane Txapartegi (Miren Nekane Txapartegi Nieves) sitzt in Zürich in Auslieferungshaft. Die Stadträtin aus der baskischen Kleinstadt Asteasu ist 2007 aus Spanien geflohen, weil

sie von der spanischen paramilitärischen Polizei Guardia Civil 1999 entführt und fünf Tage in einer Kontaktsperre vollkommen ausgeliefert war, ohne Kontakt zu einer Anwältin, einer Ärztin ihres Vertrauens oder zu ihren Angehörigen.
sie von der spanischen Polizei brutal gefoltert und sexuell misshandelt wurde.
sie von der spanischen Polizei gezwungen wurde, ein falsches Geständnis zu unterzeichnen.
sie von der spanischen Justiz wegen des unter Folter erzwungenen Geständnis in einem Massenprozess 2007 zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Sie hat sich geschworen, nicht in die Hände ihrer Peiniger zurückzukehren.
Der Europäische Menschenrechtshof in Strassburg hat Spanien bereits acht Mal verurteilt, weil Foltervorwürfe nicht untersucht und die Verantwortlichen nicht angeklagt werden. Das letzte Mal Ende Mai 2016.

Die Auslieferung von Nekane an die spanische Justiz verstösst gegendie von der Schweiz ratifizierte Antifolterkonvention!

Warum die Schweiz Nekane nicht ausliefern kann

Zum Asylgesuch von Nekane Txapartegi

Das oberste Ziel ist es, die Auslieferung von Nekane zu verhindern. Keine Auslieferung an den Spanischen Folterstaat!

Kontaktadresse: freenekane@immerda.ch

Spenden an:
PC: 61-973698-4, Vermerk „Free Nekane“
Verein zur Unterstützung von Folteropfern, Zürich
(IBAN: CH67 0900 0000 6197 3698 4)

WOZ: Blutergüsse? Das ist nur Dreck
von Bettina Dyttrich http://www.freenekane. ch

Schon im Jahr 2000 hat die Uno festgelegt, wie Foltervorwürfe untersucht werden sollen. Doch die Schweiz ignoriert das Istanbul-Protokoll – und will die gefolterte Baskin Nekane Txapartegi an Spanien ausliefern.

Önder Özkalipci wundert sich über die Schweiz. Der türkische Forensiker ist einer von 75 ExpertInnen, die das Istanbul-Protokoll ausgearbeitet haben: das Instrument der Uno zur Untersuchung von Foltervorwürfen. Letztes Jahr untersuchte er zusammen mit dem österreichischen Psychiater Thomas Wenzel die Baskin Nekane Txapartegi auf Anfrage ihrer AnwältInnen nach den Kriterien des Istanbul-Protokolls. Ihr Fazit ist klar: Txapartegi wurde gefoltert. Doch die Schweiz kümmert sich nicht um den Bericht, den Wenzel und Özkalipci verfassten. Letzte Woche hat das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden, eine Auslieferung Txapartegis nach Spanien sei zulässig. Und nur wenige Tage später hat nun das Staatssekretariat für Migration (SEM) Txapartegis Asylgesuch abgelehnt.

Die heute 44-jährige Nekane Txapartegi wurde 1999 verhaftet. Sie sagt, sie sei gefoltert und zu einem Geständnis gezwungen worden. Spanien wirft ihr die Unterstützung der bewaffneten baskischen Separatistenorganisation Eta vor. 2007 wurde Txapartegi zu elf Jahren Haft verurteilt. Sie tauchte unter, gründete eine Familie und lebte jahrelang unter falschem Namen in der Schweiz. Hier wurde sie vor einem Jahr verhaftet.

Psychiater Thomas Wenzel sagt: «Bei einer erzwungenen Rückkehr droht eine erhebliche psychologische Belastung bis hin zur Retraumatisierung. Es ist sogar – besonders bei Straflosigkeit der Täter oder unzulänglicher Untersuchung – mit dem Risiko erneuter Folter zu rechnen.»

Fragwürdige Schlussfolgerungen
2000 wurde das Istanbul-Protokoll von der Uno-Generalversammlung und der Menschenrechtskommission (heute Menschenrechtsrat) in Form einer Resolution angenommen. Trotzdem fehle bis heute eine Anerkennung durch die Schweiz, schreiben die Demokratischen JuristInnen (DJ). Rolf Zopfi von der Menschenrechtsgruppe Augenauf sagt: «Als Uno-Mitglied hat die Schweiz die Verpflichtung, das Istanbul-Protokoll zu beachten. Wenn sie es ernst nähme, müsste sie in jedem Asylverfahren, in dem ein umstrittener Foltervorwurf im Raum steht, von sich aus ein Gutachten auf der Basis des Protokolls veranlassen. Doch die Schweiz ignoriert das Protokoll nicht nur im Fall Nekane, sondern generell.»

Bei einer Untersuchung nach dem Istanbul-Protokoll, erklärt Önder Özkalipci, arbeite man mit vielen Elementen: Psychologische und medizinische Untersuchungen seien genauso wichtig wie das gründliche Studieren der medizinischen Akten. «Entscheidend ist, dass Mediziner und Psychiater zusammenarbeiten, denn manchmal wird ein psychisches Problem als körperliches missverstanden oder umgekehrt.» Ein gutes Beispiel dafür seien Kopfschmerzen, die von einem Trauma oder psychischem Stress herrühren, aber auch körperliche Ursachen haben könnten.

Im Fall von Nekane Txapartegi hätten die medizinischen Akten eine entscheidende Rolle gespielt: «Sie wurde nach der Folter von zwei Ärzten mehrmals untersucht: zuerst von einem Forensiker, dann von einem Gefängnisarzt. Beide Ärzte dokumentierten Spuren von Gewalt an ihrem ganzen Körper. Die Befunde stimmen mit Txapartegis Foltervorwürfen überein.» Allerdings seien die Schlussfolgerungen im Bericht des Forensikers fragwürdig: «Er sah zum Beispiel eine Verfärbung an einem ihrer Beine und folgerte, das sei möglicherweise Schmutz. Der Gefängnisarzt sah die Verfärbung auch, diagnostizierte aber Blutergüsse.» Die spanischen Gerichte und nun auch die Schweiz hätten sich ganz auf die qualitativ mangelhaften Berichte des spanischen Forensikers gestützt, bemängelt Özkalipci. «Es ist klar, dass das keine unabhängige Untersuchung war. Warum lässt die Schweiz den Fall nicht von einem unabhängigen Forensiker beurteilen? Es gibt an Schweizer Universitäten international anerkannte Forensikexperten, die Erfahrung haben beim Untersuchen von Menschenrechtsverletzungen.»

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Was tut der Bundesrat?
Der spanische Staat folterte noch lange nach dem Ende der Franco-Diktatur in den siebziger Jahren – das bezeugen Amnesty International und viele andere Menschenrechtsorganisationen. Ob sich die Situation seit 1999 verbessert habe, spiele im Fall Nekane gar keine Rolle, sagt Rolf Zopfi von Augenauf: «Wenn das Urteil auf unter Folter gemachten Aussagen basiert, ist es gemäss Uno-Antifolterkonvention ungültig. Dann ist auch kein Auslieferungsverfahren möglich – egal was im betreffenden Staat in der Zwischenzeit passiert ist.»

Der grüne Zürcher Nationalrat Balthasar Glättli hat Mitte März eine Interpellation eingereicht. Er fragt den Bundesrat, ob er den Beweiswert von Gutachten gemäss Istanbul-Protokoll anerkenne, ob es bei den Bundesbehörden entsprechende Weisungen gebe oder der Bundesrat bereit sei, solche zu geben.

Haben das BJ und das SEM den Bericht von Önder Özkalipci und Thomas Wenzel bei ihren Entscheidungen berücksichtigt? Das SEM schreibt: « Grundsätzlich werden alle Beweismittel, die im Einzelfall eingereicht werden, gewürdigt.» Zum konkreten Fall dürfe man «aufgrund unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht» keine Auskunft erteilen. Das BJ hält offensichtlich nicht viel von Özkalipcis und Wenzels Arbeit: «Alle diese Berichte und Aussagen von Drittpersonen, die keine Zeugen waren, sind allgemeine Einschätzungen und persönliche Meinungsäusserungen und können Txapartegis Foltervorwürfe nicht erhärten.»

https://www.woz.ch/1713/nekane-txapartegi/bluterguesse-das-ist-nur-dreck

http://www.freenekane.ch/woz-bluterguesse-das-ist-nur-dreck/#more-551
von http://www.freenekane.ch