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Ist das Tragen einer roten Fahne mit Hammer, Sichel und Stern strafbar? In Bayern schon!

In zahlreichen Gerichtsverfahren beschäftigt sich die bayerische Justiz seit Monaten mit der Frage, wie sehr eine rote Fahne mit Hammer, Sichel und Stern dem Logo der in Deutschland verbotenen revolutionären Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) aus der Türkei ähnlich sehen darf, um verboten zu sein.

So werden die Fahnen der Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens (SGB) je nach Behördensicht (Staatspolizei, Verfassungsschutz, Staatsanwälte und bayerisches Innenministerium), in den laufenden Prozessen mal als Fahne der DHKP, in einem anderen Verfahren als die der DHKC und wiederum in einem anderem Prozess als die der Organisation Dev-Sol bezeichnet. In einem weiteren Verfahren soll die Fahne eine angebliche Kombination aus DHKP, DHKC und der Dev-Sol darstellen.

Nach zahlreichen Verfahren durch verschiedene Instanzen scheint sich nun aktuell die Auffassung der Gerichte durchzusetzen, dass die Fahne der SGB derjenigen der DHKP-C „zum Verwechseln ähnlich“ sehe und deshalb laut Vereinsgesetz verboten und ebenfalls strafbar sei. Die Staatsanwaltschaft betonte in den verschiedenen laufenden Verfahren, dass es dabei nicht auf die Unterschiede der verschiedenen Fahnen, sondern die identischen Hauptmerkmale „gelber Stern“, sowie „Hammer“ und „Sichel“ auf „rotem Grund“ ankomme.

Demgegenüber brachte der Verteidiger der angeklagten Aktivist:innen, Mathes Breuer, anhand verschiedener Fahnen von Kommunistischen Organisationen und Parteien vor Gericht vor, dass es im Internet zahlreiche quasi identische Fahnen wie die der SGB sogar ganz legal zu kaufen gäbe, aber die Staatsanwaltschaft dagegen keine Ermittlungen eingehe, weil sie ganz genau wisse, wie absurd das wäre.

https://perspektive-online.net/2021/08/ist-das-tragen-einer-roten-fahne-mit-hammer-sichel-und-stern-strafbar-in-bayern-schon/