(Italien) Vorsichtsmaßnahmen gegen die bei der Operation Sibilla getroffenen Gefährt*innen werden für nichtig erklärt

Heute ist die Nachricht eingetroffen, dass alle Vorsichtsmaßnahmen für die repressive Operation Sibilla vom 11. November, insbesondere gegen die anarchistische Zeitung „Vetriolo“, vom Gericht der erneuten Prüfung, die am 14. Dezember stattfand, für nichtig erklärt worden sind. So wurden die Unterschrifts- und Aufenthaltsverpflichtungen für drei Gefährt*innen, der Hausarrest für Michele Fabiani und die Untersuchungshaft für Alfredo Cospito, der wegen der 20-jährigen Verurteilung im Scripta-Manent-Prozess im Gefängnis bleibt, aufgehoben.

Die Gründe werden innerhalb von 45 Tagen bekannt gegeben. Ohne auf den Inhalt der Gerichtsakten einzugehen, scheint es, dass die Formulierung „Annullierung“ die größtmögliche Verneinung der Anschuldigungen auf technischer Ebene darstellt. Wie auch immer die Reaktion der Richter ausfallen wird, unsere Entschlossenheit zur revolutionären anarchistischen Propaganda, zur Solidarität mit den inhaftierten Gefährten*innen und zur Verteidigung der anarchistischen Publikationen bleibt bestehen. Die Repressionen überraschen uns nicht: Wir wussten, dass die jüngsten Verurteilungen im Berufungsprozess von Scripta Manent gegen die letzte Ausgabe des „Anarchist Black Cross“ ein unrühmlicher Präzedenzfall sein würden.

Wir bekräftigen unsere Solidarität mit Alfredo, den man mit dieser Untersuchung isolieren und zum Schweigen bringen wollte. Eine Umarmung für Anna, Juan, Beppe, Davide und alle Gefangenen, die sich nicht verbeugen.

Wir sehen uns am Montag, den 20. Dezember ab 18:00 Uhr im Circolaccio Anarchico in der Viale della repubblica 1/A in Spoleto, um über die Repressionsmaßnahmen und die Gründe für unseren Kampf zu diskutieren.

Anarchist*innen in Spoleto

  1. Dezember 2021

Soligruppe für Gefangene