hambacher forst 5.9

LANDGERICHTSURTEIL GEGEN EULE

Achtung Clickbait: Muss Eule für eine weitere Woche in Haft?

Das LG Köln ändert das Urteil der ersten Instanz ab: Es sieht keine schädlichen Neigungen und verzichtet deswegen auf die Verhängung einer Jugendstrafe. Eule wurde des Angriffs auf das autoritäre Kacksystem schuldig gesprochen. Deswegen entschied sich das Gericht für das Zuchtmittel Dauerarrest sowie 40 Sozialstunden, möglichst abzuleisten im Bereich des Umwelt- und Naturschutz innerhalb von sechs Monaten. Der Richter erhofft sich, dass sie dadurch mit „anderen Leuten“ ins Gespräch kommt und ihre oppositionelle Haltung zum Staat ablegt.

Dauerarrest ist im Jugendgerichtsgesetz für maximal vier Wochen vorgesehen. Das Gericht entschied sich diese Dauer nicht komplett auszureizen, sondern setzte drei Wochen an, die durch die U-Haft schon abgegolten sind. Die vierte Woche kann als „Ungehorsamsarrest“ zusätzlich vollstreckt werden, sobald die Sozialstunden nicht abgeleistet werden. Wenn das Gericht ernsthaft davon ausgeht, dass sie Eule dadurch jetzt noch klein kriegen, haben sie sich hart geschnitten.

Übrigens war Eule für die U-Haft laut Gericht natürlich selbst verantwortlich, weil sie ihre Personalien nicht angegeben hat. Deswegen gibt es auch keine Entschädigung für die Haftzeit, die über die nun verhängten drei Wochen Arrest hinausgingen.
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