Deutsche Richter sie gestehen den Organisator_innen eines Rechtsrockkonzertes in Thüringen zu, was sie der linken türkischen Grup Yorum in Fuldas verweigerten, Eintritt zu kassieren.
Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Peter Nowak
Das Nazikonzert im Thüringischen Themar vom letzten Wochenende sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Jetzt soll mal wieder das Versammlungsgesetz verschärft werden. Das wird sich dann aber wieder gegen linke Veranstaltungen richten. Schon deshalb sollten sich Linke nicht an solchen Diskussionen beteiligen. Viel interessanter wäre die Frage, warum wurde den Rechtsorganisator_innen von Thüringen höchstrichterlich bestätigt, dass sie für Neonazihetze auch noch Eintritt verlangen können? Die Meininger Richterpest ließ es sich nämlich nicht nur angelegen sein, den Neonazis zu bescheinigen, dass sie eine politische Veranstaltung organisieren, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht. Sie sorgten sich auch darum, dass sich die Rechten ihre Kriegskasse füllen können, damit sie nur weiter rassistische und antisemitische Propaganda machen können. Deshalb wurde den Rechten ausdrücklich das Recht zugestanden, für auch Eintritt zu nehmen.
Grup Yorum soll finanziell ausgetrocknet werden
Die linke türkische Band Grup Yorum hingegen, die am 17. Juni 2017mit vielen Widrigkeiten schließlich im osthessischen Fulda auftreten konnte, hatte nicht solche juristischen Unterstützung. Die Band, deren Mitglieder in der Türkei nicht erst in den letzen Jahren verboten und verfolgt werden, konnte ihren Auftritt in Fulda nur durchsetzen, weil sie eine Kundgebung anmeldete. Wie schon im Vorjahr war den Veranstalter_innen ausdrücklich verboten worden, für das Konzert Eintritt zu nehmen. Auch der Verkauf von T-Shirts und CDs der Band verboten und auch Spenden durften nicht gesammelt werden. Zuvor war den Organisator_innen der Platz am Rande von Fulda gekündigt werden, auf dem Grup Yorum mit Eintritt spielten sollten. Die Tickets sollten 25 Euro kosten. In den Papierkörben des Festivals fand man ganz Stapel der schon gedruckten Ticket, die nun gerichtlich bestätigt nicht mehr genutzt werden konnte. Denn die deutsche Richterpest hat die Kündigung des Konzertplatzes ebenso bestätigt, wie das Verbot, Eintritt zu nehmen und Spenden zu sammeln (https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170604370&;cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp ).
Das Kalkül von Justiz und Politik war klar. Wenn schon das Konzern von Grup Yorum, einer Band, die sich kontinuierlich gegen Faschismus und Rassismus richtet, nicht verboten werden kann, sollen die Organisator_innen zumindest finanziell geschädigt werden Die Folge ist, dass sie jetzt auf einen hohen Schuldenberg sitzen. Zudem wurden die Band und ihre Unterstützer_innen über Wochen diffamiert, in dem das Konzert mit Gewalt und Krawall in Verbindung gebracht wird. Als dann die Leiterin des Fuldaer Ordnungsamtes nach der Konzertkundgebung davon schwärmte, sie habe noch ein Konzert ohne jegliche Zwischenfälle erlebt, wo weder Alkohol ausgeschenkt und andere Drogen konsumiert wurden, hätte man eigentlich eine Entschuldigung von den verantwortlichen Behörden und eine Entschädigung für die finanziellen Verluste erwartet, die durch das Verbo, Eintritt zu verlangen, den Organisator_innen entstanden sind. Doch weit gefehlt. Das konservative Lokalblatt Fuldaer Zeitung legte eine Woche nach dem Konzert noch einmal nach und formulierte Drohungen gegen vermeintliche Unterstützer_innen der Band in der Region Fulda. Wer auf die Deutsche Justiz vertraut, sollte konstatieren, dass diese Ungleichbehandlung kein Zufall ist. Das politische Umfeld einer linken anatolischen Band, deren Konzert sich explizit gegen Rassismus und Faschismus richtete, sollte zumindest finanziell ausgetrockent werden, wenn sie schon gleich mundtot gemacht werden konnten. Den deutschen Kamerad_innen aber wurde in Themar erlaubt, dass sie sich bei ihrer rechten Propaganda auch noch die Kriegskasse auffüllen können.
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