Özgür Aslan wurde im Jahr 2013 auf Antrag der deutschen Behörden aufgrund seiner legalen politischen Aktivitäten von Österreich nach Deutschland ausgeliefert, wo ihm ein politischer Prozess nach 129b gemacht wurde. Er befand sich bis Ende März in der JVA Stuttgart Stammheim. Nachdem sein Urteil rechtskräftig wurde, ist er in die JVA Rottenburg verlegt worden.
Berichten zufolge war er am 29. März in einen Hungerstreik „gegen Aufzwang von Anstaltskleidung und willkürliche Maßnahmen“ getreten.
Neuesten Meldungen zufolge beendete er gestern den Protest, nachdem die Anstaltsleitung seine Forderung anerkannte.
Mithäftlinge hatten sich demzufolge am Sonntag vor dem Büro der Anstaltsleitung versammelt und die Maßnahmen gegen Özgür Aslan hinterfragt. Diesen sei daraufhin von der Gefängnisdirektion versichert worden, dass eine Lösung für das Problem gefunden werde.
Mit den zuständigen Anstaltsbehörden konnte Özgür Aslan allerdings erst nach Ostern zusammen treffen. Diese behaupteten aber, sie hätten seine Anträge nicht erhalten. Özgür Aslan konnte gestern Dienstag (18. April) wieder in persönlicher Kleidung zum Arzt gehen und erklärte seinen Widerstand damit für beendet.
Yusuf Tas, der wenige Monate vor Özgür Aslan wegen gleicher Anschuldigungen, sprich im Zusammenhang mit legalen Proteste und Aktivitäten gegen den türkischen Staatsapparat, in Österreich verhaftet und später in die Stuttgarter JVA verlegt wurde, befindet sich Angaben der Angehörigen zufolge seit 30. März in der JVA Heimsheim im Hungerstreik. Die Anstaltsbehörden hatten den Anwälten jedoch in einem Gespräch mitgeteilt, er sei nicht im Hungerstreik. Eine diesbezüglich angeforderte schriftliche Mitteilung blieb aber aus.