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Pit Scherzl ist seit dem 14.6.2012 wieder im Hungerstreik

Aufgrund der Bedrohungen gegen den Bundesvorstand der Iv.I., Peter Scherzl, und weiterer an ihm verübter Willkür- und Schikaneakte durch Vollzugsbeamte, die in der Form als Psychoterror und Folter zu bezeichnen sind, ist Peter Scherzl nunmehr erneut in den nach 30 Tagen am 1.3.12. unterbrochenen Hungerstreik getreten.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf sein auf unserer Website in der Rubrik Hungerstreik-Info einseh- / abrufbares Schreiben an das Justizministerium NRW vom 2.6.12.
http://www.ivi-info.de/pdfs/2012-06-14%20Info11.pdf

Es ist ganz offensichtlich, dass die rechtswidrigen Machenschaften seitens des JM NRW nicht nur nicht beendet, sondern sie stattdessen gedeckt und gefördert werden. Mehrfach hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn diverses rechtswidriges Verhalten der JVA Rheinbach per Beschluss festgestellt .Dies hindert die Verantwortlichen jedoch nicht daran, ebensolches dann auf anderen vollzuglichen Ebenen verstärkt fortzuführen.

Beamte der JVA Rheinbach scheuen dem Vernehmen nach selbst davor nicht zurück, die dort inhaftierten Neonazis durch die offensichtlich gezielte Verbreitung der Lüge,sie würden von Peter Scherzl mit Kinderschändern verglichen werden (welches jedoch definitiv nicht den Tatsachen entspricht) gegen ihn aufzuhetzen. Es besteht die berechtigte Befürchtung, dass diese Beamten der JVA Rheinbach durch die gezielte Streuung solcher Lügen diese Mitgefangenen dahingehend instrumentalisiert, damit es neben den bestehenden Drohungen zu tatsächlichen Übergriffen auf ihn kommt. Und dass sie sich derart dafür „bedanken“, dass Peter Scherzl die vielfachen Rechtsbrüche und sonstigen Missstände im Strafvollzug anprangert. Durch dieses Verhalten ist er den verbeamteten Rechtsbeugern nicht nur ‚Dorn im Auge‘, sondern vielmehr ‚Balken im Fleisch‘. Nunmehr wurde ihm auch untersagt, in der Iv.I. Bundesgeschäftsstelle die von ihm benötigten Briefmarken anzufordern. Ganz offensichtlich will die JVA Rheinbach nunmehr auch derart die völlig rechtskonforme Iv.I. Arbeit be- und verhindern. Auch hiergegen protestiert er mit dem nunmehr wiederaufgenommenen Hungerstreik.

Aufgrund der gegen ihn ausgesprochenen Drohungen verlässt Peter Scherzl aus Gründen des Eigenschutzes den Isolationsbereich der JVA Rheinbach nicht mehr freiwillig, in den er aufgrund derartiger Drohungen jedoch seitens des Vollzugs verbracht worden war. Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Bonn die derzeit gegen ihn verfügte Isolationshaft aufgehoben. Dann erfolgten jedoch weitere Bedrohungen – auch seitens eines Beamten in führender Position – der Ihm sagte, er wolle dafür sorgen, dass er demnächst mal mit den „richtigen Leuten zusammengeschlossen“ würde und das es dann mit seinen Klagen gegen Vollzug vorbei sei. Nachdem Peter Scherzl sich trotz des aufhebenden Beschlusses des LG Bonn weigerte, den Isohaftbereich zu verlassen, wird ihm seitens der JVA die zuvor angeordnete Einzelfreistunde verwehrt. Wenn er in die tägliche Freistunde wolle, so müsse er die Gemeinschaftsfreistunde wahrnehmen, die im anderen Haftflügel stattfindet. Jedoch befinden sich genau dort die von Beamten aufgehetzten Neonazis, denen Peter Scherzl offensichtlich in die Hände gespielt werden soll. Seit dem 29.03. wird ihm ununterbrochen der ihm gesetzlich zustehende 1-stündige Aufenthalt im Freien verwehrt. Und dies, obwohl der JVA bekannt ist, dass er bedroht wird. Die JVA unternimmt nachweislich absolut nichts um Peter Scherzl zu schützen. Dies ist logisch nachvollziehbar,- denn es liegt nicht in deren Interesse, erst die Neonazis aufzubringen um ihn dann vor deren Angriffen zu schützen. Und auch das Justizministerium unternimmt nichts, obwohl sie ebenfalls mehrfach informiert wurden. Auch dieses Verhalten spricht für sich. Wenn es zu Übergriffen auf Peter Scherzl kommt, wird Vollzug sich nach außen hin die Hände in ‚Unschuld‘ waschen und dann behaupten, sie hätten ihn ja in „Schutzhaft“ verbracht, die aber sei schließlich ja durch das Landgericht Bonn aufgehoben worden. Es ist ein perfides „Spiel“ welches seitens des Vollzugs betrieben wird. Gegenüber dem Gericht wurde nunmehr behauptet, man habe versucht, Peter Scherzl in eine andere JVA zu verlegen,- dies sei ihnen aber angeblich nicht gelungen. „Ärmlicher“ kann eine Selbstdarstellung deren Unvermögens nicht ausfallen und auch nicht dreister.

Es steht zu befürchten, dass die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, vielleicht sogar das Leben von Peter Scherzl ernsthaft bedroht ist. Die JVA Rheinbach wird schwerlich erklären können, warum sie Peter Scherzl in die gemeinsame Freistunde zu zwingen versucht, obwohl bekannt ist, dass er bedroht wird. Sie wird nachvollziehbar nicht erklären können, warum sie gegen Peter Scherzl vorging anstatt gegen die ihn bedrohenden Neonazis. Diejenigen, die ihn bedroht haben, sind der JVA bekannt. Diese Mitgefangenen sollen sich ja lt. Stellungnahme der JVA an das Gericht an mehrere Bedienstete gewandt haben und müssen ergo bekannt sein. Die JVA weigert sich jedoch, deren Namen preiszugeben. Auch dieser Unstand spricht für sich. Es ist ungeheuerlich, in welch dreister Weise Neonazis instrumentalisiert werden.

Der nunmehr fortgesetzte Hungerstreik ist ein Akt berechtigter Notwehr, um auf all das zuvor beschriebene aufmerksam zu machen und dies gilt auch für die weiteren, vielfach beschriebenen Missstände im deutschen Strafvollzug, der den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt,- dies aber andererseits der Öffentlichkeit stets vorzutäuschen versucht.

Mit solidarischen Grüßen,
Interessenvertretung Inhaftierter (Iv.I.)
Postfach 1267
56451 Westerburg
kontakt@ivi-info.de
http://www.ivi-info

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Westerburg, den 14.06.2010