Bei der heutigen Kundgebung wurde eine Protestresolution übergeben, die sich an Justizminister Thomas Kutschaty wendet und ein Eingreifen der politischen Entscheidungsträger verlangt.
Paula Klein, Pressesprecherin der veranstaltenden Gruppen
(Klassenkämpferischer Block Berlin, Netzwerk IT, Wobblies), erklärt den ungewöhnlichen Ort des Protestes: „Wir fordern die sofortige Einstellung aller juristischen Verfahren im Zusammenhang mit dem berechtigten Protest der Genker Fordarbeiter am 7.11.2012. Es ist höchste Zeit für die politischen Verantwortlichen in der Landesregierung, auf die weisungsgebundene Kölner Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht einzuwirken. Erst recht nachdem sich der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers am 2. Januar 2014 in einem Interview von dem damaligen überzogenen Einsatz distanziert hat.“
In einer Grußbotschaft an die Teilnehmer*innen erklärt Gaby Colebunders, Arbeiter, Gewerkschaftsvertrauensman Ford Genk und selbst von den Ermittlungen betroffen:
„Sogar auf ARD wird unsere Aktion von 7 November 2012 erklärt als eine Aktion, die ganz normal ist in Belgiën. Bestraft werden sollen ich und meine Kollegen – gemeint sind wir alle. Das wahre Verbrechen ist die Werksschließung und die Vernichtung von Arbeitsplätzen. Wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir um unsere Arbeitsplätze zu kämpfen haben. Die Aktion am 7.11.2012 in Köln war ein wichtiges Signal, wie wir uns international gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlage wehren können.“
(siehe ARD-Europamagazin
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/europamagazin/sendung/wdr/sendung-vom-16112013-106.html)
Die Verteidigung der Lebensgrundlagen durch den Kampf gegen
Massenentlassungen und Sozialdumping ist notwendiger denn je. Besondere Brisanz erhält die Solidaritätskampagne durch die am Wochenende nochmals verschärfte Drohung des Ford-Managements, die Fiesta Produktion in Köln ab 2017 einzustellen.
Paula Klein ist sich sicher, dass die Ford-Arbeiter in Köln, die
bekanntlich bereits 1973 Arbeitskampfgeschichte in Deutschland
geschrieben haben, dies nicht tatenlos hinnehmen werden.
Umso mehr wird die Frage nach Legitimität und Legalität von
Widerstandsaktionen der Arbeiter*innen an Gewicht gewinnen. Benedikt Hopmann hat als engagierter Rechtsanwalt bereits zwei Grundsatzurteile zur Erweiterung des Handlungsspielraums von abhängig Beschäftigten erkämpft (Fall Emmely zu Verdachtskündigungen und Brigitte Hänisch zu Whistleblower). Er stellt dazu klar: „Wenn legitimes Handel verstanden wird als Handel, das zwar gegen Gesetze verstößt, aber in unserem Sinne berechtigt ist, dann kommt es eben darauf an, dass legal wird, was legitim ist. Und das ist eine Machtfrage.“
Fortlaufend aktuelle Information finden Sie unter: auf der Website des Solikreises
www.solikreis07nov.wordpress.com
sowie zum Widerstand bei Ford auf
www.netzwerkit.de/projekte/ford
Anhang: Protesterklärung; Grußbotschaft; Stellungnahme B. Hopmann „Wir sind keine Kriminellen“
Offene Protesterklärung an die Landesvertretung Nordrhein-Westfalens
Wir, die unterzeichnenden Gruppen und Netzwerke, fordern Sie auf, unser Anliegen den politischen Entscheidungsträgern in der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem insbesondere zuständigen Justizminister Thomas Kutschaty zu überbringen.
Am 7. November 2012 protestierten 250 Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aus Belgien und Deutschland, Kolleginnen und Kollegen aus dem nahe gelegenen belgischen Fordwerk in Genk und Beschäftigte der Ford-Zentrale in Köln anlässlich einer Sitzung des europäischen Betriebsrates gegen die kurz zuvor von der Firmenleitung angekündigte Schließung des Standortes Genk in Belgien Ende 2014.
Diese unsoziale Entscheidung bedeutet den Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen und das industrielle Ausbluten einer ganzen Region im Herzen Europas. Es geht bei den belgischen Kolleginnen und Kollegen also um ihre soziale Existenz und ihr Protest ist moralisch berechtigt und juristisch legitim! Die Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und die maßgeblichen EU-Verträge schützen auch entsprechende Aktivitäten von Gewerkschaften und Kollegen/-innen zur tatsächlichen Wahrnehmung ihrer Interessen.
Im Ergebnis des berechtigten Protestes kam es zu einem – nach Angaben von neutralen Beobachtern vor Ort – völlig überzogenen Polizeieinsatz, von dem sich inzwischen sogar der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers in einem Interview mit der Tageszeitung vom 2.1.2014 indirekt distanziert.
Umso empörender ist es, dass einige Vertreter der Staatsanwaltschaft in Köln weiter ein aussichtloses juristisches Verfahren betreiben und nur scheibchenweise bereit sind, die Realität anzuerkennen. Offenbar haben diese weisungsgebundenen Beamten nicht den politischen Mut, den der Kölner Polizeipräsident aufgebracht hat, einen Fehler einzusehen und sich zu korrigieren.
Wir fordern die sofortige Einstellung aller juristischen Verfahren! Es ist höchste Zeit, auf die Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht einzuwirken, umso mehr weil Ford, als angeblich „Geschädigter“, durch die Weigerung Anzeige zu erstatten mehr als deutlich gemacht hat, dass das Unternehmen kein Interesse an einem juristischen Trauerspiel durch alle Instanzen hat.
Klassenkampfblock Berlin
Netzwerk IT
IWW Ortsgruppe Berlin
Kontakt: Solikreis 7. November EMail: solikreis0711@gmail.com
Keine Kriminalisierung des Kampfs gegen die Werksschließung
Am 7. November 2012 sind wir mit etwas 200 Arbeitern von Ford Genk nach Ford Köln gefahren, um bei der Sitzung des Europäischen Betriebsrats gegen die Schließung von Ford Genk zu protestieren. Diese Aktion war organisiert durch die Gewerkschaften.
Daraufhin hat Ford Köln die Polizei gerufen, einen Großeinsatz ausgelöst und alle Tore verschlossen, um eine Verbindung zwischen uns Arbeitern zu verhindern. Die Protestierenden wurden von Polizei in Kampfmontur eingekesselt und von 178 Kollegen wurden zwangsweise die Personalien festgestellt. Ich selbst bin einen Nacht ins Gefängnis eingesperrt gewesen.
In Dezember 2013 hat die Kölner Staatsanwaltschaft 13 Kolleg*innen Strafbefehle wegen „schwerem Landfriedensbruch“ zugeschickt; in 12 Fällen hohe Geldstrafen und in einem Fall sogar Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.
Der Protest dagegen wurde sofort organisiert. Ein “Solidaritätskries 7. November ” in Köln hat uns dabei viel Hilfe gegeben. Zuerst sollte im Februar ein Gerichtstermin sein. Da durch unsere Reaktion und mit die Hilfe des Solikreises ist die Sache in die Presse gekommen ist, hat das Gericht sich zurück gezogen.
Sogar auf ARD wird unsere Aktion von 7 November 2012 erklärt als eine Aktion, die ganz normal ist in Belgiën.
Bestraft werden sollen ich und meine Kollegen – gemeint sind wir alle.
Das wahre Verbrechen ist die Werksschließung und die Vernichtung von Arbeitsplätzen. Und wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir um unsere Arbeitsplätze zu kämpfen haben. Die Aktion am 7.11.2012 in Köln war ein wichtiges Signal, wie wir uns international gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlage wehren können.
Wir fordern den Freispruch aller Beschuldigten.
Wenn es zu einem hochbrisanten politische Prozess kommen sollte, rufen wir an für Ihre Unterstutzung.
Gaby Colebunders, Arbeiter und Gewerkschaftsvertrauensman Ford Genk
Willem De Witte, PVDA Belgiën
Pressemitteilung: Solidaritätskundgebung mit den belgischen Ford-Kollegen vor der Landesvertretung NRW am 19.2.2014 in Berlin
Bei der heutigen Kundgebung wurde eine Protestresolution übergeben, die sich an Justizminister Thomas Kutschaty wendet und ein Eingreifen der politischen Entscheidungsträger verlangt.
Paula Klein, Pressesprecherin der veranstaltenden Gruppen (Klassenkämpferischer Block Berlin, Netzwerk IT, Wobblies), erklärt den ungewöhnlichen Ort des Protestes:
„Wir fordern die sofortige Einstellung aller juristischen Verfahren im Zusammenhang mit dem berechtigten Protest der Genker Fordarbeiter am 7.11.2012. Es ist höchste Zeit für die politischen Verantwortlichen in der Landesregierungt , auf die weisungsgebundene Kölner Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht einzuwirken. Erst recht nachdem sich der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers am 2. Januar 2014 in einem Interview von dem damaligen überzogenen Einsatz distanziert hat.“
In einer Grußbotschaft an die Teilnehmer*innen erklärt Gaby Colebunders, Arbeiter, Gewerkschaftsvertrauensman Ford Genk und selbst von den Ermittlungen betroffen:
„Sogar auf ARD wird unsere Aktion von 7 November 2012 erklärt als eine Aktion, die ganz normal ist in Belgiën. Bestraft werden sollen ich und meine Kollegen – gemeint sind wir alle. Das wahre Verbrechen ist die Werksschließung und die Vernichtung von Arbeitsplätzen. Wir lassen uns nicht vorschreiben, wie wir um unsere Arbeitsplätze zu kämpfen haben. Die Aktion am 7.11.2012 in Köln war ein wichtiges Signal, wie wir uns international gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlage wehren können.“
(siehe ARD-Europamagazin http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/europamagazin/sendung/wdr/sendung-vom-16112013-106.html)
Die Verteidigung der Lebensgrundlagen durch den Kampf gegen Massenentlassungen und Sozialdumping ist notwendiger denn je. Besondere Brisanz erhält die Solidaritätskampagne durch die am Wochenende nochmals verschärfte Drohung des Ford-Managements, die Fiesta Produktion in Köln ab 2017 einzustellen.
Paula Klein ist sich sicher, dass die Ford-Arbeiter in Köln, die bekanntlich bereits 1973 Arbeitskampfgeschichte in Deutschland geschrieben haben, dies nicht tatenlos hinnehmen werden.
Umso mehr wird die Frage nach Legitimität und Legalität von Widerstandsaktionen der Arbeiter*innen an Gewicht gewinnen. Benedikt Hopmann hat als engagierte Rechtsanwalt bereits zwei Grundsatzurteile zur Erweiterung des Handlungsspielraums von abhängig Beschäftigten erkämpft (Fall Emmely zu Verdachtskündigungen und Brigitte Hänisch zu Whistleblower). Er stellt dazu klar:
„Wenn legitimes Handel verstanden wird als Handel, das zwar gegen Gesetze verstößt, aber in unserem Sinne berechtigt ist, dann kommt es eben darauf an, dass legal wird, was legitim ist. Und das ist eine Machtfrage.“
Fortlaufend aktuelle Information finden Sie unter: auf der Website des Solikreises
www.solikreis07nov.wordpress.com
sowie zum Widerstand bei Ford auf
www.netzwerkit.de/projekte/ford
Anhang: Protesterklärung; Grußbotschaft; Stellungnahme B. Hoppmann „Wir sind keine Kriminellen“
Legal und Legitim – Ihr Recht und unser Recht
Zu den Strafverfahren gegen die Kollegen von Ford aus Genk
Im November 2012 fuhren Kollegen des Ford-Werkes in Genk nach Köln, demonstrierten in Köln gegen die geplante Schließung des Werkes in Genk und sollen dabei Böller verwendet und sechs Autoreifen angezündet haben1. Die Demonstranten wurden stundenlang von einem riesigen Polzeiaufgebot eingekesselt2. Knapp ein Jahr später beantragte die Staatsanwaltschaft 13 Strafbefehle beim Amtsgericht wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz3. Nach Angaben des Kölner Stadt-Anzeigers sollen drei Beamte wegen „Knalltraumate“ behandelt worden sein4. Inzwischen wurden Strafbefehle erlassen. Die Kollegen haben gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Das führte dazu, dass das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung angesetzt hat.
Die belgischen Kollegen fordern Freispruch: „Das Gericht muss uns von allen Vorwürfen freisprechen“.
Ich kann nur sagen: Ja diese Kollegen haben Recht.
Wenn ich der Anwalt der Kollegen wäre, würde ich noch hinzufügen: „Ich werde alles tun, um Euch zu Eurem Recht zu verhelfen“.
Dann würden mich die belgischen Kollegen fragen: „Und wie groß ist die Chance, dass Sie Erfolg haben? Damit wir nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen?“. Und um diese Frage beantworten zu könne, müsste ich Akteneinsicht nehmen und mir einen genaueren Überblick verschaffen. Das kann ich aber nicht, weil ich nicht Anwalt dieser Kollegen bin.
Und damit wäre mein Vortrag schon beendet.
Aber ich wurde gebeten, in diesem Zusammenhang etwas über das Verhältnis von legalem und legitimem Handeln zu sagen. Dieser Bitte möchte ich folgen.
1. „Wir sind keine Kriminellen“
Wenn die Kollegen rechtskräftig verurteilt werden, dann haben sich die Kollegen nach dem Urteil des Gerichts strafbar gemacht.
Aber die Kollegen werden weiter sagen: „Nein. Wir sind keine Kriminellen.“
Und wir werden sagen: „Die Kollegen haben Recht. Erst nimmt man Ihnen den Arbeitsplatz und dann macht sie zu Kriminellen. Schon die Ermittlungen und der Strafbefehl waren ein Skandal. Die Frage, ob rechtswidrig gehandelt wurde, wäre doch wohl viel eher an die Polizei und ihre Führung zu richten. Die Polizei war es doch, die die Kollegen mit einem massiven Aufgebot einkesselte. Und dann wären die Verantwortlichen bei Ford zu nennen, wie es ein Kollege sagte: „Sie und nicht wir sollten kriminalisiert werden“.
Aber jetzt gibt es offensichtlich einen Widerspruch zwischen der Rechtsmeinung der Gerichte und der Rechtsmeinung der belgischen Kollegen und allen Kollegen, die hier versammelt sind.
2. Unser Recht
Dass die herrschende Rechtsmeinung und die Rechtsmeinung der Lohnabhängigen entgegengesetzt sind, ist wohl so alt wie die Arbeiterbewegung.
So hat z.B. die IG Metall immer daran festgehalten, dass das Verbot des politischen Streiks Unrecht ist. Und die IG Metall hat auch immer wieder konkret und punktuell dem entsprechend gehandelt. Sie hat zum Beispiel gegen die kalte Aussperrung (Änderung des früheren § 116 AFG) zu Kundgebungen während der Arbeitszeit aufgerufen und sie hat gegen die Kürzung der Renten unter rot/grün zu Kundgebungen während der Arbeitszeit aufgerufen.
Schon in der Internationale heißt es:
„Das Recht wie Glut im Kraterherde
nun mit Macht zum Durchbruch dringt.“
Es ist also von Recht die Rede. Von unserem Recht. Nicht vom herrschenden Recht:
„Reinen Tisch macht mit den Bedrängern!
Heer der Sklaven wache auf!
Ein Nichts zu sein, tragt es nicht länger
Alles zu werden, strömt zuhauf!“
3. Ihr Recht
Allerdings ist es unbedingt notwendig, genau zu wissen, hinter welcher Rechtsmeinung die Staatsgewalt steht. Und das entscheiden die geltenden Gesetze und die Gerichte, die sich auf diese Gesetze stützen und sie auslegen. Nur das Urteil des Gerichts wird vollstreckt und das heißt mit staatlicher Gewalt durchgesetzt. Und spätestens dann wird klar: Rechtsfragen sind Machtfragen.
Kein Gericht in der EG wird die Schließung des Werks in Genk oder irgendeine andere Werksschließung aufhalten, wenn sie in ordnungsgemäßen Bahnen verläuft. Alle Rechtsordnungen in den Ländern der EG lassen bei solchen fundamentalen Entscheidungen wie Betriebsschließungen den Unternehmen freie Hand. Und die Gerichte müssen sich an diese Rechtsordnungen halten. Und das ist auch gut so.
Nur die Rechtsordnung ist schlecht und die Wirtschaftsordnung und Gesellschaftsordnung, die sich in diesen Rechtsordnungen ausdrückt, sind schlecht. Wenn es um unsere Existenzgrundlage geht, wenn es darum geht, ob wir morgen noch unser Geld selber verdienen können, dann hilft uns die geltende Rechtsordnung wenig. Betriebsbedingte Kündigungen sind erlaubt. Kündigungen wegen einer Werksschließung sind betriebbedingte Kündigung und damit erlaubt. Das ist das herrschende Recht.
Aber das ist nicht das Recht, das die belgischen Kollegen meinen.
Wir akzeptieren das herrschende Recht nicht – die belgischen Kollegen nicht, Ihr nicht und ich als Anwalt auch nicht. Und da haben wir einen sehr großen Teil der Bevölkerung auf unsere Seite. Die betriebsbedingte Kündigungen ist eine der größten Skandale des Rechts. Da helfen auch Sozialpläne nicht weiter und auch keine Beschäftigungsgesellschaften, die häufig das Ende nur hinausschieben, aber Arbeitslosigkeit nicht verhindern können. Wir akzeptieren nicht ein Recht, das zulässt, dass ein Kollege oder eine ganze Belegschaft, die jahrelang gute Arbeit geleistet hat, von einem Unternehmen entlassen werden kann, das ebenso viele Jahre aus dieser Belegschaft Gewinne abschöpft hat. Dieses Recht ist nicht unser Recht.
4. Das Widerstandsrecht
Das Recht, das deswegen am meisten interessieren sollte, ist das Widerstandsrecht. Und um dieses Widerstandsrecht geht es in den Strafprozessen in Köln.
Natürlich ist auch dieses Widerstandsrecht hart umkämpft. Die Staatsanwaltschaft wirft den belgischen Kollegen u.a. Landfriedensbruch, Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Alles ‚Klassiker’, wenn es darum geht, das Demonstrationsrecht auszuhebeln.
Im Falle der Kollege aus Genk geht also um die Verteidigung der Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit.
Rechtsfragen sind eben Machtfragen. Es muss über die Nutzung der Widerstandsrechte Macht aufgebaut werden, um ein besseres Recht durchzusetzen. Diese Macht ist schon notwendig, um bestehende Rechte zu erhalten. Manchmal ist auch der kalkulierte und gezielte Rechtsbruch notwendig, um den Gerichten Gelegenheit zu geben, die eigene Rechtsprechung zu überdenken und besseres Recht zu sprechen.
Und Macht kann auf vielfältige Weise aufgebaut werden. Durch die Bildung von Organisationen. Durch Mobilisierung der Öffentlichkeit usw.
Wenn wir von den Widerstandsrechten sprechen, müssen immer auch die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht nennen – die Mutter aller Widerstandrechte.
Im Fall der Kassiererin Emmely war es der enorme öffentliche Druck, der dazu führte, dass eine lang andauernde und gefestigte Rechtsprechung aufgeweicht werden konnte. Parallel ging das mit Forderungen, auch die Gesetze zum Kündigungsschutz zu ändern. Auch das wurde von Der LINKEN, den GRÜNEN und der SPD aufgenommen, eben weil der öffentliche Druck so stark war.
Vielleicht gelingt es auch im Fall der belgischen Kollegen eine öffentliche Aufmerksamkeit aufzubauen, die zum Erfolg führt.
5. Zusammenfassung
Ich wurde gefragt, ob ich etwas zu dem Verhältnis von legalem und legitimem Handeln sagen kann.
Wenn legitimes Handel verstanden wird als Handel, das zwar gegen Gesetze verstößt, aber in unserem Sinne berechtigt ist, dann kommt es eben darauf an, dass legal wird, was legitim ist. Und das ist eine Machtfrage.
16. Februar 2014
Benedikt Hopmann
Rechtsanwalt