In Oberhausen ging heute der Sorgerechtsprozess gegen die kurdische Aktivistin Zozan G. zu Ende. Statt eines Auflagenbeschlusses, den die Verteidigung abgelehnt hätte, wurde eine Verpflichtungserklärung vereinbart.
Nach rund zweieinhalb Stunden wurde der Prozess vor dem Familiengericht Oberhausen gegen die kurdische Aktivistin Zozan G. heute ohne familiengerichtliche Maßnahmen beendet. Statt eines Auflagenbeschlusses, den die Verteidigung abgelehnt hätte, wurde eine Verpflichtungserklärung vereinbart.
In der Verpflichtungserklärung wurde fest gehalten, dass die Kinder wie bisher auch regelmäßig zur Schule gehen sollen, nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen dürfen und sich im Rahmen von Versammlungen an geltende Gesetze halten müssen. Die Eltern verpflichten sich außerdem dafür zu sorgen, dass die Kinder sich rechtlich über Hintergrund und Auswirkungen des PKK-Verbots in der BRD informieren lassen müssen, was der Anwalt der Familie übernimmt.
Die Kinder sollen außerdem den Kinderschutzbund in Hagen aufsuchen, um sicherzustellen, dass sie durch den repressiven Druck des Verfahrens keine Schäden erlitten haben.
Zozan G. war von Seiten des Staatsschutzes Düsseldorf vorgeworfen worden, das Kindeswohl zu gefährden, da eine der Töchter an verschiedenen Demonstrationen der kurdischen Bewegung teilgenommen hatte und dort ihre Personalien festgestellt worden waren. Daraufhin sah die Behörde sich veranlasst, eine Meldung beim Jugendamt zu machen, offenkundig in dem Versuch, die Familie einzuschüchtern und von politischen Aktivitäten abzubringen. Obwohl das Jugendamt ausdrücklich keine Kindeswohlgefährdung feststellte, wurde ein Verfahren angestrengt.
Vor dem Gericht fand heute ab 8 Uhr eine Solidaritätskundgebung statt, an der über 100 Aktivist*innen teilnahmen. Verschiedene Redner*innen erklärten ihre Solidarität mit Zozan G. und forderten die sofortige Einstellung des Verfahrens. Tobias Pflüger, Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der Partei DIE LINKE, rief das Gericht auf, in diesem Präzedenzfall positive Rechtsgeschichte zu schreiben und auf repressive Maßnahmen zu verzichten.
Sowohl Zozan G. als auch ihr Verteidiger Tim Engels werten den Ausgang des Prozesses als Erfolg. Die Umstände der heutigen Verhandlung rufen allerdings zahlreiche Kritik hervor.
„Die Art und Weise wie der Prozess geführt wurde, ist absolut zu kritisieren. Selbst direkte Angehörige durften heute das Gerichtsgebäude nicht betreten. Der Rechtsanwalt wurde völlig unüblich und gegen seinen Willen auf Anordnung der Richterin von aggressiven Justizbeamten durchsucht. Das muss eindeutig aufgearbeitet werden und darf sich nicht wiederholen“, fordert Yusuf Karacelik, Vorsitzender der Stadtratsfraktion DIE LINKE.LISTE.
Auch wenn der direkte Eingriff in das Sorgerecht heute nicht zuletzt durch die bundesweiten Proteste verhindert werden konnte, bleibt die Androhung weiter im Raum stehen und bedarf weiterhin der öffentlichen Aufmerksamkeit.
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