Als unmenschliche Behandlung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) die Haftbedingungen von Savvas Xiros im Gefängnis von Korydallos bezeichnet. Der zu mehrfach lebenslangem Gefängnis verurteilte ehemalige Stadtguerillero der Organisation 17N war im Sommer 2002 nach der vorzeitigen Explosion eine Bombe von der Polizei schwerverletzt aufgegriffen worden. Keine seiner Verletzungen wurde je ausreichend behandelt, in der langjährigen Gefängnishaft hat sich seine Situation vielmehr verschlechtert, insbesondere läuft er Gefahr, das wenige noch vorhandene Augenlicht, vollständig zu verlieren.
Konkret warf der EuGHMR der griechischen Justiz in seinem Urteil vom September vergangenen Jahres vor, die ärztlichen Gutachten nicht ausreichend beachtet zu haben, die der Gefangene 2006 zur Stützung eines Antrags auf Haftaussetzung zur Behandlung in einem Krankenhaus eingereicht hatte. Anfang der Woche hatte ein griechisches Gericht nun die Chance, anlässlich der Verhandlung um einen neuen Antrag von Savvas Xiros auf Haftaussetzung dieses Versäumnis zu berichtigen. Doch statt dessen „stahlen sich die Richter aus der Verantwortung“, wie der kranke Gefangene das Urteil gegenüber junge Welt kommentierte. Dem Antrag des Staatsanwaltes folgend, der für eine Entscheidung ein Gutachten des Gefängniskrankenhauses als nötig erachtet hatte, setzten die Richter eine Neuverhandlung des Falles für den 6. Juni an, also außerhalb der Zwei-Wochen-Frist, bei der sie selbst erneut hätten über den Fall entscheiden müssen. So aber stellten sie sicher, dass drei andere Richter auf der Richterbank sitzen werden.
Dabei hatte die anwaltliche Vertretung aber auch die Mehrzahl der geladenen Zeugen, darunter Ärzte des Gefängniskrankenhauses, unmissverständlich ausgesagt, dass eine Behandlung der Gesundheitsschäden und vor allem seiner Augenverletzungen im Gefängniskrankenhaus nicht zu gewährleisten sind. Insbesondere der vom Gericht bestellte Gerichtsarzt bescheinigte den Richtern, dass die Einrichtungen im Gefängnis bestenfalls einer Erste-Hilfe- Klinik, keinesfalls jedoch denen eines Krankenhauses entsprächen. Gleichzeitig attestierte Dr. Nikolaos Karakoukis dem Gefangenen, sein Augenlicht habe sich über die Haftzeit verschlechtert und es sei „ethisch, moralisch und medizinisch unerlässlich“, dem Gefangenen „die Möglichkeit zur Besserung“ mittels Behandlung in einer Augenklinik einzuräumen.
Die Frage, ob dies nicht auch durch einen kurzen Krankenhausaufenthalt zur Operation mit anschließender Weiterbehandlung im Gefängnis möglich sei, wurde von ihm verneint.
Heike Schrader, Athen