Radiosendung: Dringend erforderliche Rückführung von Andreas Krebs nach Deutschland

Hallo,

heutzu Lage abend 20:30 läuft bei Radio Köln unsere Bürgerfunksendung zur Situation des noch in Neapel festsitzenden Andreas Krebs und zur
Situation von Angehörigen.Andreas wurde am 6.Mai dieses Jahres letztinstanzlich zu 24 Jahren Haft verurteilt, wovon nun schon über 4 Jahre „abgesessen“
sind. Andreas hat sich immer gegen das Urteil gewehrt, weil es sich auf eine körperliche Auseinandersetzung bezieht,in der er in
Notwehr dem Angreifer eine Verletzung zugefügt habe. Der Betroffene starb mehrere Tage später im Krankenhaus.

Andreas ist uns bekannt als Teilnehmender Aktivist bei Anti-Knast-Tagen (Wien, Hamburg) und Mitbegründer der GG/BO. Er ist schwer krank und hat eine sehr
schlimme Zeit mit mehrmaligen lebensbedrohlichen Handlungen und Übergriffen hinter sich. Gerade nach der Rechtsgültigkeit des Urteils haben sich
die Misshandlungen noch mal verstärkt, so als wolle man Andreas nicht lebend aus Italien abtransportiert werden lassen.

Da nun in Italien juristisch nichts mehr „machbar“ ist und sein Rückführungsantrag nach Deutschland endlich berücksichtigt werden muss, ist nun die
deutsche Justiz am Zug.. Doch diese, bei der er als unbequemer, kämpferischer Gefangener bekannt ist, lässt sich Zeit. Dabei
überschreitet sie auch die vertraglich gesetzten Fristen.

Wir haben die Sendung gemacht, um darauf aufmerksam zu machen. Damit es öffentlich wird und vielleicht auch noch mehr Menschen aus der Anti-Knast-Bewegung
reagieren. Damit Andreas zumindest noch lebend und bald nach Deutschland zurück gebracht wird. Wenn auch nur in einen Knast. Aber halt in die Nähe von Bezugspersonen.
Und damit wir Anti-Knast-Aktiven direkter auf den weiteren „Vollzug“ reagieren können.

Die Sendung ist heute zur Sendezeit direkt im Internet hörbar (bei „Radio Köln“) , einige Tage später bei akpradio.podcaster.de

Aber auch ohne die Sendung zu hören, ihr könntet ja irgendwie reagieren. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Strafvollstreckungskammer Berlin sind für
den „Verwaltungsakt“ der Rückführung zuständig.