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RAUS AUS DEM KNAST Muhlis Kaya entlassen

Am 10. Mai  2019 wurde Muhlis KAYA nach Verbüßung einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten aus der JVA Lingen entlassen.

Im Februar 2016 ist er wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung gem. §§129a/b StGB in Düsseldorf festgenommen und am 13. Juli 2017 vom 6. Strafsenat des OLG Stuttgart verurteilt worden.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Politiker von 2013 bis 2015 verschiedene „PKK­Sektoren“ in Deutschland geleitet hat. Sein/e Verteidiger/in hatten auf Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls plädiert und in zahlreichen Anträgen die Verfassungsmäßigkeit der Verfolgungsermächtigungen nach §§129a/b angegriffen, Aspekte des Völkerstrafgesetzbuches dargelegt und grundsätzliche Fragen des Rechts auf Widerstand gestellt. Auch die politischen Entwicklungen in der Türkei sowie das Bevölkerung waren Antragsthemen. In seinem Schlusswort legte Muhlis Kaya dar, für welche von der deutschen Justiz als „terroristisch“ stigmatisierte Aktivitäten er verantwortlich gewesen sei: so u.a. um die Organisierung genehmigter Demonstrationen, Kundgebungen und Konferenzen, um Newrozfeierlichkeiten oder Ess­ und Getränkestände.

Es sei ein „paradoxer Mechanismus“, dass selbst genehmigte Veranstaltungen den Kurden als Straftat zur Last gelegt würden und hierfür „so viel Mühe investiert“ werde. Für ihn seien die Prozesse „in jeder Hinsicht politisch“ und zeige die „feindliche Haltung den Kurden und ihrem Freiheitskampf gegenüber“. Diese Haltung trüge nicht „zur Lösung der seit 100 Jahren existierenden gesellschaftlichen und historischen Kurdenfrage“ bei. Die Revision gegen das Urteil hatte der Bundesgerichtshof verworfen.

Die „Freiheit“ von Muhlis Kaya ist mit zahlreichen Auflagen verbunden: Führungsaufsicht für drei Jahre, regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei sowie Wohnsitzbeschränkung. Außerdem ist ein Ausweisungsverfahren anhängig. (AzadÎ Info 190)