Reizwort PKK

Reizwort »PKK«

Wegen seiner Rede zum kurdischen Newroz-Fest wurde am Montag ein Menschenrechtsaktivist von der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah in dem Redebeitrag, den Michael Knapp vom Kurdistan-Solidaritätskomitee Berlin am 20. März auf dem Neuköllner Hermannplatz gehalten hatte, Propaganda für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).

Knapp hatte vor mehreren hundert Mitgliedern kurdischer und sozialistischer Vereinigungen vom Verlauf des zentralen Newroz-Festes in der kurdischen Metropole Diyarbakir berichtet. Dort hatten trotz eines Verbots durch den türkischen Staat bis zu eine Million Menschen ihr Neujahrs- und Widerstandsfest gefeiert. Knapp schilderte, wie die Menschen trotz massiver Polizeiübergriffe ihr Demonstrationsrecht durchgesetzt hatten und dabei massenhaft die Parole skandierten: »Die PKK ist das Volk und das Volk ist hier.« Das Zitieren dieser durch Fernsehaufnahmen belegten und vom Gericht auch gar nicht angezweifelten Parole in Knapps Redebeitrag wurde in der Anklageschrift als Verstoß gegen das seit 1993 in Deutschland geltende PKK-Verbot ausgelegt.

Wenig zur Sache beitragen konnte der von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geladene Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, Joachim Haß. Zwar stelle für ihn jede dieser kurdischen Demonstrationen vom Hermannplatz zum Kottbusser Tor eine einzige Straftat da, erklärte der Beamte des Landeskriminalamtes sinngemäß. Den Reden würde er dabei aber gar nicht mehr zuhören, da er davon nur Kopfschmerzen bekäme.

Knapp warf den deutschen Behörden in seiner politischen Erklärung »Zensur« und »Einschüchterung« vor. Die Darstellung der realen Verhältnisse in den kurdischen Gebieten, wo Millionen Menschen die von Deutschland und der Türkei als »isolierte Terrorgruppe« verfolgte PKK unterstützen, sei offenkundig unerwünscht.

Der Staatsanwalt unterstellte Knapp in seinem Schlußplädoyer Sympathien für eine Terrororganisation und forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Euro. Das Berliner Landgericht fungiere nicht als »verlängerter Arm des türkischen Folterstaates«, wies die Richterin, der nach eigenen Aussagen das PKK-Verbot »in Fleisch und Blut übergegangen« ist, Vorwürfe des Angeklagten zurück. Nicht in der Strafhöhe aber in der Sache folgte sie dennoch der Staatsanwaltschaft und verurteilte Knapp zu 45 Tagessätzen zu 15 Euro. Seine Verteidigerin Antonia von der Behrens will gegen das Urteil in Revision gehen.