Die Verteidigung fordert
eine wesentlich niedrigere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden
soll. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung zu einer Strafe von
4 Jahren 9 Monaten.
Nun findet am 1.9.21 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BGH
statt, in der es nur um Rechtsfragen geht.Loic kann an dieser
Verhandlung teilnehmen, muss es aber nicht und wird es auch nicht tun.
Wir werden einen Beobachter nach Leipzig schicken.
Revisionen werden zu 99 % abgelehnt, das ist auch bei Loic für beide
Revisionen zu erwarten. Dann würde das Urteil sofort rechtskräftig, etwa
einen Monat später erfolgt die Ladung zum Strafantritt und einen
weiteren Monat später, also im November, muss die Knaststrafe dann
angetreten werden.
Loic wurde zu 36 Monaten verurteilt, abzüglich 16 Monaten
Untersuchungshaft bleibt eine Reststrafe von 20 Monaten. Bei Menschen,
die zum ersten mal zu Freiheitsstrafe verurteilt werden, gibt es die
Möglichkeit, bereits nach 2/3 der Gesamtstrafe, das wären 24 Monate
abzüglich der U-Haft von 16 Monaten, also noch 8 Monate entlassen zu
werden. Die 2/3-Strafe ist in politischen Verfahren eher selten, oftmals
wird Reue und Distanzierung verlangt.
Die Reststrafe wird vermutlich in der JVA Billwerder in Hamburg
vollstreckt werden. Eventuell besteht aber auch die Möglichkeit der
Strafvollstreckung in Frankreich, was für Loic, Familie und Freunde
sicherlich angenehmer wäre.
So oder so bleiben wir solidarisch mit unserem Freund und Gefährten
Loic, ob in Frankreich oder Deutschland und gemeinsam werden wir
Kundgebungen und Soli-Aktionen machen.
Solidarität ist eine Waffe !
Free Loic !
Solidarisch Kämpfen – United We Stand !