Schwarzer Kranz vor israelischer Botschaft in Berlin niedergelegt

Vor 23 Jahren sind Sema Alp, Mustafa Kurt, Sinan Karakuş und Ahmet Acar von Sicherheitsbeamten des israelischen Generalkonsulats in Berlin erschossen worden. Vor der Botschaft wurde heute ein schwarzer Kranz niedergelegt.

Vor der israelischen Botschaft in Berlin ist Sema Alp, Mustafa Kurt, Sinan Karakuş und Ahmet Acar gedacht worden, die dort vor 23 Jahren beim Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans in die Türkei erschossen worden sind.

Hüseyin Yilmaz hielt als Ko-Vorsitzender von Nav-Berlin eine Rede, in der er die Rolle Israels bei dem internationalen Komplott gegen die kurdische Bewegung betonte. Am 17. Februar 1999 habe ohne Grund ein Massaker stattgefunden hat. Sema Alp, Mustafa Kurt, Sinan Karakuş und Ahmet Acar hätten gar nicht versucht, in das Konsulat einzudringen. Sie seien bewusst erschossen worden, so Hüseyin Yilmaz: „Wir werden weiter Rechenschaft für dieses Massaker einfordern.

Vor der Botschaft wurden ein schwarzer Kranz, Blumen und Fotos der Toten niedergelegt.

Hintergrund

Sema Alp, Ahmet Acar, Mustafa Karakurt, Sinan Karakuş wurden am 17. Februar 1999 in Berlin von Sicherheitsbeamten des israelischen Generalkonsulats erschossen. Der Vierfachmord ereignete sich zwei Tage nach der völkerrechtswidrigen Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia in die Türkei. Vor der Botschaft wurde gegen die Beteiligung Israels am Komplott gegen den PKK-Gründer protestiert. Bei der Aktion vor dem Botschaftsgelände im Berliner Stadtteil Schmargendorf eröffneten zwei Sicherheitsbedienstete das Feuer aus der geöffneten Tür des Konsulats auf die Demonstrant:innen im Vorgarten und auf der Eingangstreppe. Bis zu 30 Schüsse wurden abgegeben. Sema Alp, Mustafa Kurt, Ahmet Acar und Sinan Karakuş wurden getötet, andere durch die Kugeln der israelischen Sicherheitsbeamten zum Teil schwer verletzt. Die Überlebenden wurden später vor ein deutsches Gericht gestellt: Jugendliche wurden zu Sozialstunden verurteilt, Erwachsene erhielten neben Freisprüchen Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren wegen Landfriedensbruchs und sollten sogar abgeschoben werden. Erst mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts konnten die Ausweisungen gestoppt werden. Die Todesschützen hingegen wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie wurden sofort nach Israel ausgeflogen, weil sie diplomatische Immunität genossen.

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