Skandal-Urteil im RAZ/RL/radikal-Verfahren

Am Mittwoch wurde das Urteil im Prozess gegen die Revolutionären Aktionszellen und die Revolutionäre Linke gefällt. Begleitet wurde das Prozessende von einer revolutionären Demonstration am Sonntag und einer Kundgebung vor dem Gericht.
Bereits seit Juni wird in Berlin den Revolutionären Aktionszellen (RAZ) und der Revolutionären Linken (RL) in Berlin der Prozess gemacht. Ein Genosse wurde stellvertretend für diese Organisationen für drei Brandstiftungen in den Jahren 2010 und 2011 angeklagt.

Der Prozess war von einem sehr langen Zeitabstand zwischen Beginn der Ermittlungen und der Anklage, einer auf Indizien beruhenden Verfahrensführung und der Abtrennung verschiedener Verfahren geprägt.

In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung auch die Rolle der Sicherheitsbehörden, die oftmals als Zeug:innen auftraten, kritisch beleuchtet.
Konkret ging es in dem Verfahren um Aktionen gegen das Haus der Wirtschaft, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding, also Institutionen des deutschen Kapitals und seines Staats.

Die Richter:innen am Amtsgericht verurteilten den Angeklagten im Zuge des Verfahrens nun zu 18 Monaten Haft, die zu drei Jahren Bewährung sowie 360 Arbeitsstunden ausgesetzt werden sollen. Dabei konnte ihm keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Das Gericht geht jedoch von einer „psychologischen Beihilfe“ aus, die von ihm geleistet worden sein soll. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Verteidiger in Revision gehen.

Protest am Sonntag und vor Gericht
Am vorherigen Sonntag hatte eine Demonstration in Solidarität mit dem Angeklagten und gegen die Klassenjustiz stattgefunden, an der sich verschiedene revolutionäre Organisationen beteiligt hatten.
Die Polizei verhaftete direkt im Anschluss drei der ungefähr 100 Teilnehmer:innen unter dem falschen Vorwand eines fehlenden „Verantwortlichen im Sinne des Presserechts“ auf den verteilten Flyern.

Während der Sitzung des Gerichts am Mittwoch fand außerdem eine Kundgebung vor dem Gericht selbst statt. Dort verschaffte sich ein stadtbekannter Faschist unter Polizeischutz Zugang zum Gerichtssaal.

Während der Kundgebung wurden Reden von der Roten Hilfe und der Kommunistischen Jugend gehalten.

Der Angeklagte wurde nach dem Prozess mit der Parole „Hoch die internationale Solidarität!“ empfangen.

Von Perspektive Online