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Urteilsverkündung im §129b-Prozess gegen Ahmet Çelik

Der Prozess gegen den kurdischen Politiker Ahmet Çelik vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wird

am Dienstag, den 24. Januar, 10:15 Uhr (!), in Saal 1
vor dem OLG in Düsseldorf-Hamm, Kapellweg 36

mit der Verkündung des Urteils zu Ende gehen. Das Hauptverfahren war am 12. Mai 2016 eröffnet worden.

Die Anklage beschuldigt den Kurden der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland (§§129a/b StGB). Er habe unter dem Namen „Kerim“ von Anfang Juni bis Anfang Juli 2014 – in der Phase des Friedensprozesses zwischen kurdischer Bewegung und türkischem Staat – den PKK-Sektor „Mitte“ in Deutschland verantwortlich geleitet.
Seit seiner Verhaftung im Juli 2015 befindet sich Ahmet Çelik in der JVA Köln in Untersuchungshaft.

Während die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren forderte, plädierte die Verteidigung am 17. Januar auf Freispruch. Sie war der Auffassung, dass das Verfahren nicht vor einem Staatsschutzsenat hätte stattfinden dürfen, weil der Staat durch die politische Arbeit ihres Mandanten zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. Dieser Prozess wie auch die anderen PKK-Verfahren seien eher dazu angetan, das System Erdoǧan zu unterstützen und der Maxime des Autokraten beizupflichten, wonach es kein Kurden-, sondern nur ein Terrorismusproblem gäbe. Die antikurdische Stimmung in der Türkei werde durch die Verfolgung von politischen Aktivist*innen in Deutschland zusätzlich angeheizt. Es stehe außer Zweifel, dass den Verfahren eine politische Motivation zugrundeliege, was sich letztlich auch in der Tatsache ausdrücke, dass das Bundesjustizministerium die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Personen erteile, dessen Entscheidung aber jeglicher Kontrolle entzogen und nicht überprüfbar sei.

Auch Ahmet Çelik nahm in der Verhandlung vom 17. Januar noch einmal Stellung. Er zeigte sich enttäuscht darüber, dass das Gutachten des an der Landesverteidigungsakademie in Wien tätigen Wissenschaftlers Dr. Walter Porsch von der Bundesanwaltschaft keine Beachtung gefunden habe. Dieser war als Zeuge vom Gericht geladen worden und hatte an zwei Tagen im August ausführlich und kenntnisreich über die politischen Entwicklungen in der Türkei von 2013 bis heute referiert. Zu seiner Person wolle er bemerken, zu keiner Zeit weder Gewalt angewendet noch je dazu aufgerufen zu haben. Er habe lediglich seine Aufgabe als Kurde in der Diaspora wahrgenommen und verantwortungsvoll gehandelt. Für ihn sei es schmerzlich, dass seine Arbeit als terroristisch gebrandmarkt werde. Noch schlimmer sei aber, wenn man ihn als „türkischer Terrorist“ diskriminiere.

Er stelle sich die Frage, ob eine Bestrafung seiner Person zu irgendeiner Lösung der Probleme beitrage. Es sei dringend erforderlich, politische Lösungswege zu suchen und zu finden, wozu auch die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots gehöre. Denn – so Çelik -: „Wer ein Problem erkennt und nichts unternimmt, ist wahrscheinlich Teil des Problems.“ Er wolle die Hoffnung auf eine friedliche und gerechte Welt nicht aufgeben.

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln