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Weitere Festnahme wegen §129b in Hamburg

Mehmet Demir befindet seit Ende August 2014 im Hamburger Untersuchungsgefängnis.
Ihm wird vorgeworfen sich an der „ausländischen terroristischen Vereinigung PKK gemäß § 129b beteiligt zu haben“. Er soll im Jahr 2013 zunächst Verantwortlicher der PKK für die Regionen  Duisburg, Köln, Bielefeld und Dortmund und anschließend für die Region Nord gewesen zu sein.

In bisherigen Prozessen nach § 129b wurden gegen vermeintliche Gebietsverantwortliche Vorwürfe wie der Transport von Grillwagen von einem Ort zum Anderen, der Aufruf zu Demonstrationen oder die Konfliktlösung innerkurdischer Streitigkeiten als Beweise zu Ungunsten der Angeklagten ausgelegt. Dies wirkt nicht nur konstruiert, sondern zeigt auch
den politischen Willen diese Personen in Schauprozess-ähnlichen Verfahren zu verurteilen.

Ermittlungsrichter VI
Herrenstr. 45a
76125 Karlsruhe
6 BGs 173/14 (BGH)
2 BJs 18/13-6 (BAW)
Mehmet Demir, geb. 1.1.1969

Mehmet spricht ein bisschen deutsch, ansonsten kurdisch und türkisch. Er hat zweimal im Monat für jeweils eine Stunde Besuchsrecht, mit
Trennscheibe und im Beisein des LKA. 23 Stunden Einzelzelle, 1 Stunde Hofgang.