Wie die JVA Freiburg sich einen Vollzugsplan denkt!

Im bundesdeutschen Strafvollzug gibt es seit Jahrzehnten sogenannte
„Vollzugspläne“ (VP), in welchen die Entwicklung von InsassInnen
festgehalten und die nächsten Schritte geplant werden. Wie sieht das mal
ganz konkret in einem Einzelfall aus?

Durchführung und Teilnehmende der VP-Konferenzen

Im Bereich der Sicherungsverwahrung finden alle sechs Monate sogenannte
VPK statt. In meinem Fall trafen sich am 27.01.2022 unter Vorsitz des
Sozialarbeiters S., der Anstaltspsychologe M., der Stationsbeamte S. und
Herrn V., ein Mitarbeiter des Vollzuglichen Arbeitswesens. Ich selbst
hätte teilnehmen können, verzichtete jedoch darauf. In der Regel sitzt
man dann zusammen und diskutiert die zurückliegenden Entwicklungen und
die Aussichten für die kommenden Monate. Bedingt durch die Pandemie
wurden die Konferenzen weitestgehend auf Videoformat umgestellt.

Der Aufbau eines VP

Auf immerhin 14 Seiten werden die Anträge der InsassInnen dargestellt,
ebenso psychiatrische Diagnosen, indizierte Behandlungsprogramme,
erforderliche Maßnahmen zur Förderung der Behandlungsmotivation,
Arbeitszuweisung, Maßnahmen zur Gestaltung der Freizeit, zur Ordnung der
finanziellen Verhältnisse und schließlich „Vollzugsöffnende Maßnahmen“,
wie Ausführungen, Ausgänge, Urlaub.

So wird unter „Allgemeine Angaben“ zum Beispiel textbausteinartig
dargestellt, welche Angebote pandemiebedingt nicht gemacht werden
konnten (z.B. reguläre Besuche, Ausführungen, Freizeitgruppen). Erwähnt
wird auch, dass ich mich angepasst verhalten würde, „lockere Kontakte“
zu Mituntergebrachten pflegte und regelmäßig in den Hof ginge. Gegenüber
dem Personal würde ich mich „interessiert und distanziert höflich“
geben. Die Stationsküche würde ich „zum Zubereiten von Mahlzeiten“
nutzen und im Gemeinschaftsraum Zeitung lesen. Zudem würde ich mich
immer wieder schriftlich beschweren.

Psychiatrisch liege eine „dissoziale und narzisstische
Persönlichkeitsstörung“ vor. Es sei die Teilnahme am Behandlungsprogramm
Gewalttäter ebenso indiziert, wie an Kunst- und Bewegungstherapie, auch
sei eine Einzelpsychotherapie erforderlich. Angeraten sei auch die
Absolvierung des „Sozialen Kompetenztrainings“, da mir selbst „basale
soziale Kompetenzen“ fehlen würden.

Hinsichtlich der beantragten Verlegung nach Bautzen (Sachsen) wird
dargestellt, dass aktuell auf eine Neubescheidung durch das sächsische
Justizministerium gewartet werde, nachdem ich gegen die 2021 von dort
erklärte Ablehnung meiner Übernahme erfolgreich vor dem OLG Dresden
geklagt hatte.

Mangels „Einblick in (meine) Kontakte“ könne die Anstalt nicht
einschätzen „inwiefern die einzelnen Kontakte für (mich) wichtig sind
und förderlich sein könnten“.

Vollzugsöffnende Maßnahmen

Die umfangreichsten Erwägungen finden sich in diesem Unterpunkt.
Zuvörderst wird festgehalten, dass mir die vier vom Gesetz vorgesehenen
bewachten Ausführungen weiterhin zustünden – aber mehr auch nicht.
Insbesondere komme eine pauschale Erhöhung der Anzahl der Ausführungen
ebenso wenig in Betracht, wie eine von mir beantragte Verlegung in den
Offenen Vollzug.

Zu der Zahl der Ausführungen: trotz der langen Haftstrafe (ich hatte vor
Antritt der SV immerhin 16 Jahre 9 Monate Freiheitsstrafe abgesessen)
und nun fast neun Jahre in SV könne bei meinen Ausführungen „immer
wieder festgestellt werden, dass er sich seine Lebenstüchtigkeit bislang
durchaus bewahren konnte. Er regelt seine Angelegenheiten selbstständig
sowie strukturiert und ohne Auffälligkeiten“.

Was die Verlegung in den Offenen Vollzug betrifft: es bestehe
Fluchtgefahr, da nach wie vor keine Entlassperspektive vorliege. Die
„gepflegten Außenkontakte sind bezüglich der sozialen
Integrationsfähigkeit als nichtaussagekräftig zu beurteilen, da sie
größtenteils aus der Distanz gepflegt werden“. Zudem würde ich „dem
Behandlungsteam bislang keinen Einblick in wichtige Kontakte“ gewähren.
Zudem habe man einen Blogeintrag vom 01.01.2014 (!) gefunden, dort hätte
ich mich zum-Untertauchen der damals aus der nachträglichen
Sicherungsverwahrung entlassenen Carmen F. eingelassen. Ich hätte dort
geschrieben, dass einem die Freiheit nicht gegeben werde, sondern man
sie sich nehmen müsse.

Dies belege, so die Konferenzteilnehmer, den Verdacht der Fluchtgefahr
auf frappierende Weise. Zum einen, weil sich der Text nach wie vor auf
dem Blog finde, weshalb man davon ausgehen müsse, dass ich die dort zum
Ausdruck kommende Haltung nach wie vor vertreten würde, zum anderen gebe
es immer wieder Solidaritätsbekundungen u.a. im Rahmen von Kundgebungen
vor der JVA nebst finanziellen Zuwendungen, weshalb in Verbindung mit
der nicht vorhandenen Entlassperspektive von einem „natürlichen Anreiz
zur Flucht“ ausgegangen werden müsse.

Außerdem bestehe Missbrauchsgefahr, da ich mich nicht auf eine Therapie
einlassen würde und zudem der Anstalt keine „authentischen Einblicke in
(die) innere Gedankenwelt (…) gewähren“ würde, weshalb eine
„ausreichende Abschätzung der Gefährlichkeit weiterhin nicht möglich“
sei. Die „hermetische Abriegelung der inneren Gedankenwelt“, nebst der
„demonstrierten Höflichkeit und Freundlichkeit“ dürften dabei
keinesfalls als „Anzeichen gewertet werden, dass er keine aggressiven
Wünsche mehr habe“. Es sei daher zu befürchten, dass ich weiterführende
Vollzugslockerungen „zur Begehung von Straftaten missbrauchen“ würde.

Ausblick

Geht es nach diesem vollzuglichen Dokument, werde ich wohl weiterhin die
Welt primär durch die Gitterstäbe der Gefängniszelle sehen. Es fällt ins
Auge, dass prosoziales Verhalten im Grunde gar nicht thematisiert wird,
denn solange es das Vollzugspersonal nicht dokumentiert, gilt es als
nicht vorhanden. Wenn man aber gar nicht mehr umhin kommt sozial
adäquates Verhalten zu konstatieren, wird dieses tendenziell negativ
bewertet. Einerseits wird behauptet keine Aussagen über die innere
Erlebniswelt und Einstellung treffen zu können, weil der Proband seine
innere Gedankenwelt hermetisch abriegele, um dann andererseits fröhlich
vor sich hin zu spekulieren über etwaige Flucht- und
Missbrauchsgefahren, und dies unter Rückgriff auf
Solidaritätsveranstaltungen, sowie einen Artikel von vor acht Jahren zum
kurzfristigen Untertauchen von Carmen. Letztlich·ergeht es aber nicht
nur Sicherungsverwahrten so, sondern auch vielen Gefangenen in
Strafhaft, insofern steht die Praxis der. Freiburger Haftanstalt pars
pro toto für jene der Vollzugsanstalten bundesweit.

Thomas Meyer-Falk

z. Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com
https://freedomforthomas.wordpress.com/

https://www.freedom-for-thomas.de <https://www.freedom-for-thomas.d