Zu den Hausdurchsuchungen in Stuttgart

Am Morgen des 28.09.2011 fanden in Stuttgart 4 Hausdurchsuchungen statt. Als Grund der Hausdurchsuchngen wurden die Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch in Dresden dieses Jahres genannt. Konkret wird ihnen „Versuch der gefährlichen Körperverletzung“, „Landfriedensbruch“, „Verstoß gegen das Vermummungsverbot“ oder auch „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung“ vorgeworfen.

Dabei sollen die 4 AktivistInnen, gegen die sich die Hausdurchsuchungen richteten laut richterlichen Beschluß Teil einer Gruppe von 20 Personen gewesen sein, die ihnen vorgeworfenen „Straftaten“ begangen haben soll.

Die Durchsuchungen wurden von BFE-Einheiten, LKA Beamten aus Baden Württemberg und der Sonderkommission 19-2 der Dresdner Polizei durchgeführt. Mit dabei war auch der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius. In einem Fall verschafften sich vermummte BFE Einheiten Zugang zu einer falschen Wohnungen und legten den Personen die sich in der Wohnung aufhielten kurzzeitig Handschellen an, bis sie schließlich in der richtigen Wohnung landeten. In einem anderen Fall wurde ein 16-jähriger in der Schule von der Polizei aufgesucht.

Gesucht wurde nach Computern, Datenträgern und schriftlichen Aufzeichnungen, aber auch nach Kleidung (Regenjacke, Gürtel etc.) und Schuhen. In mindestens zwei Fällen wurden Laptops und Datenträger beschlagnahmt.
Drei der AktivistInnen wurden einer ED Behandlung unterzogen, sowie (mit richterlichem Beschluss) die DNA entnommen, da auf in Dresden gefundene Steine DNA-Spuren entdeckt worden sind.

Die Durchsuchungen in Stuttgart stellen nur das aktuellste Beispiel in dem großangelegten Kriminalisierungsversuch von den Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch in Dresden dar: Massenhafte Bespitzelung und Auswertung von Telefondaten, Abhören von Telefonaten und ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129, sowie bereits jetzt mehr als 30 Hausdurchsuchungen sprechen eine deutliche Sprache.

Letztlich sollen durch Aktionen wie diese Hausdurchsuchungen AktivistInnen abgeschreckt und eingeschüchtert werden, sowie durch Geld- und Haftstrafen von Aktivitäten ferngehalten werden. Machen wir einen Strich durch die Rechnung der Repressionsbehörden.

Antifaschismus bleibt legitim!
Gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Widerstand!

Falls bei euch auch eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, oder ihr mit sonstiger Repression konfrontiert seid meldet euch bei der Roten Hilfe (stuttgart[at]rote-hilfe.de) und fertigt ein Gedächtnisprotokoll an.