Zweifel an der offiziellen Version

Bald 35 Jahre sind seitdem vergangen, doch noch immer ist nicht aufgeklärt, was wirklich in der Stammheimer Todesnacht geschah. Am 5. September 1977 hatte die RAF den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer entführt. Dieser sollte im Austausch mit elf Gefangenen aus der RAF freigelassen werden.

In der Nacht zum 18. Oktober 1977 stürmte die GSG-9 eine von der palästinensischen PFLP entführte Boeing 737 in Mogadischu. Am darauf folgenden Morgen wurden Gudrun Ensslin und Andreas Baader tot, Jan-Carl Raspe sterbend, Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen im Hochsicherheitstrakt Stuttgart-Stammheim aufgefunden. Baader und Raspe kamen durch Kopfschüsse ums Leben. Die offizielle Version lautet: Selbstmord. Helge Lehmann, IT-Spezialist und Betriebsrat, bezweifelt diese. Niels Seibert sprach mit dem 47-Jährigen.

Und: Was fanden Sie Neues über die Todesnacht von 1977 heraus?
Ich bin bei meinen Untersuchungen immer kriminalistisch vorgegangen. So habe ich beispielsweise ermittelt, wie laut die nächtlichen Schüsse gewesen sein müssen, die im 7. Stock des Stammheimer Gefängnisses gefallen sind. Von einem Inhaber eines Waffengeschäfts und Hobbyschützen erhielt ich eine Schreckschusspistole mit etwa gleicher Lautstärke wie Baaders Waffe, eine FEG Kaliber 7,65 mm. Dann habe ich Örtlichkeiten gesucht, die denen der JVA Stuttgart-Stammheim sehr nahe kamen. Bei den dort durchgeführten Schussversuchen konnte ich feststellen, dass man den Schuss hätte hören müssen. Der sehr laute Knall hätte die Nacht in solch einem Gefängnis regelrecht zerrissen. Aber nach der Aussage des diensthabenden Beamten Hans Springer war es durchgehend ruhig gewesen.

Welche weiteren Widersprüche gibt es in der offiziellen, staatlichen Darstellung der Todesnacht?
Ein zentraler Punkt der offiziellen Darstellung ist der Weg der Waffen in den 7. Stock. Durch meine Untersuchungen der möglichen Schmuggelwege sowie dem Nachbau einer präparierten Akte konnte ich zeigen, dass die Waffen nicht in den Handakten der Rechtsanwälte Newerla und Müller in die JVA gekommen sein können.

Darüber hinaus sollen sich die vier Inhaftierten über eine einwandfrei funktionierende Kommunikationsanlage zum Selbstmord verabredet haben. Aufgrund der Aufstellung der vorgefundenen Bauteile im Gutachten der Oberpostdirektion habe ich eine solche Anlage nachgebaut und musste feststellen, dass wichtige Teile fehlten, um damit kommunizieren zu können.

Außerdem weise ich nach, dass die Ermittler schlampig gearbeitet haben. Im Gutachten zur Todesermittlung wird festgestellt, dass Ensslin und Baader irgendwann in der Nacht zum 18. Oktober zu Tode gekommen seien. Auch nach damaligem Forschungsstand wäre es möglich gewesen, die Todeszeit auf etwa zwei bis drei Stunden einzugrenzen. In diesem Zusammenhang erscheint eine Aussage eines Gefangenen aus dem 6. Stock in anderem Licht: Der sah in der von mir ermittelten Todeszeit Zivilfahrzeuge in den Innenhof der JVA Stammheim einfahren. Diese Aussage gegenüber dem LKA wurde trotz nochmaliger Bestätigung des Häftlings auf den vorherigen Tag umdatiert.

Warum haben Sie diesen ganzen Aufwand betrieben?
Angefangen hat alles während des Medienhypes um die RAF im Jahr 2007. Vorher hatte ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt. Als Urlaubslektüre habe ich mir das Buch »Der Baader-Meinhof-Komplex« von Stefan Aust besorgt. Vieles, was Aust in seinem Buch ohne Quellennachweis aufführt, fand ich sehr merkwürdig. Ich wollte das genauer wissen. Schrittweise habe ich mich in das Thema eingearbeitet und konnte irgendwann nicht mehr aufhören.

Hat sich durch Ihre Recherchen Ihr Bild vom Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland verändert?
Ja. Und auch ich habe mich verändert. Ich war kein politischer Mensch und hatte an den Rechtsstaat geglaubt. Meine Untersuchung hat mich selbst erschüttert und mir die Augen geöffnet. Wenn ich heute Nachrichten höre, hinterfrage ich sie kritisch und mache mir eigene Gedanken.

Vor 20 bis 30 Jahren, als es die RAF noch gab und das Thema politische Brisanz hatte, wäre Ihr Buch vielleicht verboten worden …
Ja, wahrscheinlich …

Gab es von staatlicher Seite Reaktionen auf Ihr Buch?
Noch nicht. Ich weiß, dass verschiedene Leute das Buch gelesen haben, aber ich habe den Eindruck, dass es totgeschwiegen wird.

Sie haben viele Akten studiert. Kann man auf Grundlage von Akten die Wahrheit herausfinden?
Mit Sicherheit nicht. Die Aussagen und Berichte in den Akten wurden von Menschen gemacht. Ob die etwas vergessen oder versehentlich falsch formuliert haben, das kann man nicht nachvollziehen. Man muss versuchen, diese Informationen mit anderen Indizien, anderen Aussagen und Unterlagen abzugleichen. Akten sind aber ein Grundstock, um überhaupt einer Sache auf die Spur zu kommen.

Welche Akten würden Sie gerne noch einsehen?
Es gibt noch einige Akten. Die BKA-Akten sind vollständig gesperrt. Bei der GSG-9 habe ich keinen Einblick bekommen. Die Unterlagen vom Krisenstab sind für die Öffentlichkeit nicht freigegeben. Interessant ist sicher die Handakte Bux über die BND-Abhöraffäre. Der Auslandsgeheimdienst hatte in der JVA Stammheim eine Abhöranlage installiert. Die paar Seiten, die zur Einsicht freigegeben sind, darf ich noch nicht einmal kopieren.

Warum wird Ihnen die Einsicht in diese Akten verweigert?
Aus Gründen der Geheimhaltung ganz allgemeiner Art. Bei der GSG-9 habe ich zur Antwort bekommen, dass die Sicherheit der BRD gefährdet wäre, wenn ich die Akten sehen würde. Und das nach 30 Jahren. Welche Leichen mögen da noch im Keller liegen?

Haben Sie die damalige politische Debatte der Linken nachträglich verfolgt?
Ich habe unter anderem das Buch »Selbstmord oder Mord?« von Raspes Rechtsanwalt Karl-Heinz Weidenhammer gelesen. Und eine Dokumentation einer Ermittlungsinitiative aus Frankfurt am Main von 1978. Die haben damals ganz toll gearbeitet, aber es musste Zeit vergehen, bis man sich diesem Thema unbefangen und unvoreingenommen nähern konnte.

Haben Sie Hilfe oder Zuarbeit von staatlichen Stellen oder von ehemaligen Gefangenen und ihren Angehörigen erhalten?
Ich habe Kontakt zu allen Seiten gesucht, zu Rechtsanwälten, ehemaligen Gefangenen, damaligen Sympathisanten, staatlich Involvierten. Von ehemaligen Gefangenen habe ich viele gute Anregungen und Hintergrundinformationen bekommen. Mit direkt Beteiligten von staatlicher Seite habe ich bisher keine Gespräche führen können, weil meine Anfragen unbeantwortet blieben. Meine Gesprächspartner haben aber nicht über alles gesprochen.

Der Arzt und Historiker Karl Heinz Roth war laut eigenen Angaben nach 1977 in einer Untersuchungskommission, die in Absprache mit Angehörigen und Gefangenen recherchierte. Roth sagte 1988 in einem Interview (»konkret« 1/1989), dass der BND das Kommunikationssystem zwischen den Zellen abgehört hat und dass die Waffen mit dem Wissen staatlicher Institutionen in den Knast gekommen waren. Passt das mit Ihrer Untersuchung zusammen?
Aufgrund meines Testaufbaus kann ich nur sagen: Es hat am 17./18. Oktober 1977 kein funktionierendes Kommunikationssystem gegeben. Ob es eine separate Abhörmöglichkeit gab, die der BND vor der Todesnacht installiert haben müsste, ist eine meiner noch unbeantworteten Fragen. Zum zweiten Punkt: Selbst wenn der Schmuggel von Waffen unter staatlicher Aufsicht stattgefunden hätte, bliebe offen, wie Baader und Raspe die Waffenverstecke in den Stammheimer Stahlbetonwänden angelegt haben, denn Elektrobohrer mit Diamantbohrköpfen wurden in den Zellen nicht gefunden.

Roth hat starke Indizien für eine mögliche hochprofessionelle staatliche Mordaktion gefunden. Andererseits spreche einiges für die Selbstmordvariante.
Auch ich halte immer noch beides für denkbar. Ich frage mich aber, warum die staatlichen Stellen so unsauber gearbeitet haben. Dafür muss es doch einen Grund geben.

Helge Lehmann, »Die Todesnacht in Stammheim. Eine Untersuchung. Indizienprozess gegen die staatsoffizielle Darstellung und das Todesermittlungsverfahren«. – Bonn: Pahl-Rugenstein Verlag, 2011, 238 S., mit 68 Abbildungen und Dokumenten-CD, ISBN 978-3-89144-437-5, 19,90 EUR (D)