129b-Verfahren wegen DHKP-C-Mitgliedschaft

Im Juni beginnt ein umfangreiches 129 b – Verfahren vor dem Staatsschutzsenat ( 7. Strafsenat) des OLG Düsseldorf. Angeklagt sind Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli. Sie wurden durch den Generalbundesanwalt nach dem Gesinnungsparagrafen 129b StGB wegen angeblicher Aktivitäten für die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) angeklagt. Die DHKP-C wird seitens der deutschen Sicherheitskräfte als Nachfolgeorganisation der in Deutschland seit 1983 verbotenen Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) angesehen. Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli werden in der Anklageschrift u.a. beschuldigt, dass sog. Deutschland-Komitee der DHKP-C gebildet zu haben.

Sie wurden vor mehr als einem Jahr am 16., 17. und 18. Mai 2022 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Aufgrund der „Anti-Terrorbestimmungen“ (so Einrichtung einer Trennscheibe bei Verteidigergesprächen/Besuchen von Angehörigen; richterliche Postkontrolle auch der Verteidigerpost) sind sie besonders harten Haftbedingungen ausgesetzt. Die Anklage des Generalbundesanwaltes vom 22.12. 2022 wurde erst jetzt nach mehr als 5 Monaten am 01. Juni 2023 durch den Staatsschutzsenat zugelassen.

Özgül Emre wird durch Rechtsanwalt Yener Sözen (Gelsenkirchen) und Rechtsanwalt Rainer Ahues (Bremen), Ihsan Cibelik (der auch ein bekannter Musiker der international renommierten Musikband ‚Grup Yorum‘ ist) wird durch die Rechtsanwälte Heinz Schmitt (Duisburg) und Frank Jasenski (Gelsenkirchen) und Serkan Küpeli durch Rechtsanwältin Anna Busl (Bonn) und Rechtsanwalt Roland Meister (Gelsenkirchen) vertreten.

Die Verhandlungen werden im einem Bunker gleichenden Prozessgebäude des OLG stattfinden. Über eine solidarische Öffentlichkeit wird sich gefreut werden.
Erster Hauptverhandlungstag ist der 14. Juni 2023.

Fortsetzungstermine sind: 15. Juni, 20. Juni und 21. Juni.

Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:30 Uhr, Kapellweg 36 in Düsseldorf-Hamm