Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat zwei kurdische Aktivisten wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft angeklagt. Die Vorwürfe gegen die beiden Senioren im Alter von 63 und 64 Jahren: „Organisatorische, finanzielle und propagandistische Belange“.
Aktivisten im Alter von 63 und 64 Jahren
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Anklage gegen zwei Kurden erhoben. Den beiden Aktivisten wird mitgliedschaftliche Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach den Paragrafen 129a/ 129b – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Laut den Angaben der Zentralstelle Staatsschutz sollen die beiden Kurden im Alter von 63 und 64 Jahren seit dem Jahr 2020 bis zum 12. März 2025 PKK-Aktivitäten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt haben. Im Fokus stünden „organisatorische, finanzielle und propagandistische Belange“, insbesondere die Beteiligung an Spendenkampagnen, heißt es.
Der 63 Jahre alte Aktivist soll laut Anklage zwischen Mitte 2024 und März 2025 für Spendeneinnahmen in Höhe von 178.000 Euro verantwortlich gewesen sein. Zudem habe er ab September 2024 als „Leiter des PKK-Gebiets Kiel“ an internen Treffen des „PKK-Sektors Nord“ teilgenommen. Seit seiner Festnahme am 12. März befindet er sich in Untersuchungshaft.
Dem ein Jahr älteren Aktivisten wird vorgeworfen, im Jahr 2024 Spendengelder in Höhe von 3.000 Euro entgegengenommen und bis März 2025 weitere 87.550 Euro in seiner Wohnung nahe Lübeck aufbewahrt zu haben. Darüber hinaus soll der 64-Jährige mehrere „Propagandaveranstaltungen“ mitorganisiert haben, so die Staatsanwaltschaft Hamburg. Über die Zulassung der Anklage gegen die beiden Senioren wurde noch nicht entschieden.
Razzien auf Grundlage einer Entscheidung des OLG Hamburg
In den frühen Morgenstunden des 12. März war es auf Grundlage einer Entscheidung des OLG Hamburg zu umfangreichen Polizeimaßnahmen gegen kurdische Aktivist:innen und Vereinsstrukturen in Kiel und Lübeck gekommen. Unter Beteiligung von Spezialeinheiten und Spürhunden waren Privatwohnungen in beiden Städten sowie das Kurdische Gemeindezentrum in Kiel durchsucht worden. Die Föderation der Gemeinschaften aus Kurdistan in Norddeutschland (FED-DEM) hatte das Vorgehen als „massiven Angriff“ verurteilt und als „neue Eskalationsstufe in der Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland“ bezeichnet.
Polizei tauschte Türschlösser des kurdischen Vereins aus
Zum Hintergrund: Die Polizei war gewaltsam in die Wohnungen eingedrungen, hatte persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone und Dokumente beschlagnahmt und verwüstete Wohnräume hinterlassen. Besonders alarmierend war laut FED-DEM der Umstand, dass die Polizei in Abwesenheit der Vereinsmitglieder in das Kurdische Gemeindezentrum eingedrungen war und dort sämtliche Türschlösser austauschte – ein Vorgehen, das von dem Dachverband als gezielte Einschüchterung gewertet wurde. Die Razzien seien Teil einer langjährigen Strategie, die kurdische Bewegung in Deutschland zu kriminalisieren und ihre legitimen politischen und kulturellen Aktivitäten zu unterdrücken, hatte es geheißen.
Razzien wenige Tage nach Waffenstillstand
Auch der Zeitpunkt der Razzien war bemerkenswert, da die PKK erst wenige Tage zuvor einen Waffenstillstand verkündet und damit einen neuen Friedensprozess mit dem türkischen Staat und dem Repräsentanten Abdullah Öcalan eingeleitet hatte. „Statt diesen Schritt zu unterstützen, agiert der deutsche Staat weiterhin mit seiner anti-kurdischen Politik gegen Kurd:innen und setzt die Repression gegen kurdische Aktivist:innen fort“, hatte FED-DEM erklärt. Inzwischen hat die PKK ihre Parteistrukturen offiziell aufgelöst und den bewaffneten Kampf für beendet erklärt.