Kommende Woche beginnen die Hauptverhandlungen in drei verschiedenen Strafprozessen gegen kurdische Aktivisten wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Berlin, Hamburg und Stuttgart.
Mehmet Karaca wird von der Bundesanwaltschaft am Kammergericht (KG) Berlin angeklagt. Sie wirft dem 50-Jährigen vor, sich von 2014 bis zu seiner Festnahme letzten November als Mitglied der PKK betätigt und sich dadurch der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar gemacht zu haben. Inhaltlich geht die Anklage jedoch nur auf zwei Zeiträume in 2014/2015 sowie in 2024 ein; was er in der Zwischenzeit gemacht haben soll, lässt sie hingegen offen. Zur Zeit befindet sich Mehmet Karaca in der JVA Moabit in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung gegen Mehmet Karaca beginnt am Montag, 8. September 2025, um 9.30 Uhr am KG Berlin (Elßholzstraße 30-33, Sitzungssaal 145a). Weitere Termine sind voraussichtlich am 9. und 12. September, 6., 7., 13., 14., 27. und 28. Oktober sowie 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24. und 25. November 2025 (Änderungen möglich).
Der Prozess wird von der Solidaritätsgruppe Free Mehmet Karaca beobachtet werden, die regelmäßige Berichte über die Verhandlungstage veröffentlichen wird.
Nihat Asut und ein weiterer kurdischer Aktivist aus Schleswig-Holstein werden vor dem OLG Hamburg angeklagt. Ihnen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vor, sich ab 2020 bzw. 2021 bis zu Durchsuchungen und der Festnahme Nihat Asuts im März 2025 als Mitglieder an der PKK beteiligt zu haben. Seit seiner Festnahme befindet sich Nihat Asut in Untersuchungshaft in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg.
Die Hauptverhandlung gegen Nihat Asut u.a. beginnt am Mittwoch, 10. September 2025, um 9.00 Uhr im Strafjustizgebäude (Sievekingplatz 3, Hamburg). Weitere Termine sind voraussichtlich am 17. und 19. September, 6., 8., 14. und 15. Oktober, 5., 6., 17., 19., 27. und 28. November sowie 2. und 3. Dezember 2025 (Änderungen möglich).
Am Tag der Eröffnung der Hauptverhandlung veranstaltet der AK Freiheit für Nihat ab 8.00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung in Solidarität mit den Angeklagten. Der Arbeitskreis wird zudem den Prozess beobachten und regelmäßig Berichte auf der Seite freenihat.noblogs.org veröffentlichen.
Welat Çetinkaya wird am OLG Stuttgart wegen Mitgliedschaft in der PKK angeklagt. Ihm wirft die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, von September 2020 bis Mai 2021 den „Raum Stuttgart-Zentrum“ für die PKK geleitet zu haben. Welat Çetinkaya war am 26. November 2024 aufgrund eines von Deutschland ausgestellten europäischen Haftbefehls in Italien festgenommen und am 24. April 2025 an die BRD überstellt worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung gegen Welat Çetinkaya beginnt ebenfalls am Mittwoch, 10. September 2025, um 9.00 Uhr am OLG Stuttgart (Olgastraße 2, Sitzungssaal 18). Weitere Termine sind voraussichtlich am 30. September, 7., 14., 16., 21., 22., 28. und 29. Oktober, 4., 6., 11., 12., 18., 19., 25. und 26. November sowie 2., 4., 9. und 11. Dezember 2025 (Änderungen – insbesondere der Säle – möglich).
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die beteiligten Generalstaatsanwaltschaften, die Bundesanwaltschaft sowie die Gerichte, dass sie erneut Anklage gegen vier kurdische Aktivisten wegen Mitgliedschaft in der PKK erheben bzw. diese Anklagen zur Verhandlung zulassen. Auf diese Weise erteilt die bundesdeutsche Justiz dem Friedensaufruf Abdullah Öcalans von Ende Februar und den Bestrebungen der PKK zur Beendigung des bewaffneten Kampfs und ihrer Selbstauflösung eine deutliche Absage. Doch statt den Mut zum Frieden aufzubringen, halten die Anklagebehörden und Gerichte an der Sackgasse der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung fest.
Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
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Köln, 5. September 2025