Das OLG Stuttgart hat den kurdischen Aktivisten Welat Çetinkaya am heutigen Donnerstag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Ein Jahr und neun Monate Haft für kurdisches Engagement
ANF REDAKTION Donnerstag, 4 Dezember 2025, 17:03
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) hat den kurdischen Aktivisten Welat Çetinkaya heute wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Dies hat der in Köln ansässige Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. in einer Presseerklärung bekannt gegeben.
Das Gericht sah die mitgliedschaftliche Betätigung Çetinkayas im Namen der PKK als erwiesen an und verurteilte ihn deshalb nach §§ 129a, 129b StGB. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 51-jährigen Kurden vorgeworfen, von September 2020 bis Mai 2021 den Raum „Stuttgart-Zentrum“ für die PKK geleitet zu haben, und eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten gefordert.
Festnahme in Italien
Çetinkaya war im November vergangenen Jahres aufgrund eines von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ausgestellten europäischen Haftbefehls in Italien festgenommen und im April an die BRD überstellt worden. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft der JVA Stuttgart-Stammheim.
Ein Antrag auf Zusammenlegung mit den ebenfalls in Stammheim inhaftierten Mehmet Ali Yılmaz, der im Juli dieses Jahres wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt wurde, sowie Ramazan Yildirim, gegen den seit einem Monat mit demselben Vorwurf am OLG Stuttgart verhandelt wird, wurde von der Gefängnisverwaltung entgegen anders lautender Bekundungen zunächst nicht an das Gericht weitergeleitet und später vom Senat abgelehnt.
Die Nichtanerkennung von Friedensbemühungen
Während die PKK mit ihrer im Mai erklärten Auflösung den Friedensprozess in der Türkei maßgeblich gestaltet und durch den kürzlichen Rückzug ihrer militärischen Kräfte aus bedeutsamen Schlüsselregionen erneut ihre Bereitschaft bewiesen hat, ändert die deutsche Justiz ihre bisherige Handhabung nicht. AZADÎ kritisiert daher die heutige Verurteilung von Welat Çetinkaya.
Eine unveränderte Politik der Bundesregierung, Bundes- und Generalstaatsanwaltschaften und bundesdeutschen Justiz bedeute auch eine Nichtanerkennung der Bemühungen um einen Frieden in Kurdistan und damit im gesamten Nahen Osten, findet der Verein. Diese fortbestehende und gezielte Kriminalisierung und Verfolgung der PKK trage demnach zur Verlängerung von Konflikten und zu einer instabilen Lage im Nahen Osten bei.










