Das OLG München hat eine kurdische Aktivistin wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Für Verwunderung sorgte Verständnis des Vorsitzenden Richters für die Motivation kurdischer Angeklagter.
Aktivistin aus U-Haft entlassen
Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Dienstag eine kurdische Aktivistin wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der Haftbefehl aufgehoben und die Verurteilte aus der Untersuchungshaft entlassen. Das bestätigte der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) sah es als erwiesen an, dass die 64-Jährige als Mitglied der PKK im Zeitraum von 2020 bis 2021 als sogenannte Frontarbeiterin der Organisation für das Gebiet Nürnberg verantwortlich gewesen war. Darum verurteilte er sie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB und folgte darin der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München. Mit dem ausgeurteilten Strafmaß blieb der Senat nur knapp hinter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft von eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe zurück, setzte die Vollstreckung allerdings entgegen der Forderung der Anklagevertretung zur Bewährung aus.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter auf sein persönliches Störgefühl bei der Verurteilung der Kurdin ein. Zum einen würden seit Jahren kurdische Aktivist:innen als „Terroristen“ verfolgt, während der Senat sonst gegen Mitglieder des „Islamischen Staats“ (IS) und ähnlicher Gruppen verhandele – und dabei ganz andere Taten verhandelt würden. Zum anderen sei die Motivation kurdischer Angeklagter durchaus nachvollziehbar. Die nun freigelassene Aktivistin war im Fabruar 2025 in ihrer Wohnung in Nürnberg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden, zunächst in München, dann in Würzburg und zuletzt in Aichach.
Sechs Kurden derzeit wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft hinter Gittern
Nach Angaben von AZADÎ verbleiben mit der heutigen Entlassung der Aktivistin aus der Untersuchungshaft noch sechs Kurden aufgrund des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der PKK in deutscher Straf- oder Untersuchungshaft. Ein weiterer Kurde, Kenan Ayaz, befindet sich infolge eines Urteils des OLG Hamburg in zypriotischer Strafhaft. Seit die PKK ab 2010 als „terroristische“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB verfolgt wird, hat der Rechtshilfefonds knapp 90 Kurd:innen in deutschen Gefängnissen unterstützt.











