Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen sechs Antifaschisten (siehe unseren Artikel) präsentiert ein Sachverständiger eine umstrittene Methode zur Rekonstruktion von Skeletten anhand von Videos, die mit unter Zwang durchgeführten 3D-Körperscans verglichen wird. Diese von Professor Dirk Labudde und seinem Unternehmen entwickelte und beworbene Technik, die von Forschern und Unterstützergruppen als wissenschaftlich unzuverlässig und rechtlich problematisch eingestuft wird, wurde bereits in anderen Verfahren gegen antifaschistische Aktivisten eingesetzt. Kritiker bemängeln das Fehlen einer unabhängigen wissenschaftlichen Validierung, Zwangsmaßnahmen bei der Datenerfassung und die Verwendung von Wahrscheinlichkeitsgutachten, die trotz ihrer starken Einschränkungen als zentrale Beweismittel verwendet werden können.
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