Das hessische Innenministerium hat den bereits im Jahr 2024 aufgelösten Verein „Palästina e.V.“ verboten und wirft ihm unter anderem vor, seine Aktivitäten fortzusetzen und pro-palästinensische Mobilisierungen in Frankfurt zu initiieren. In diesem Zusammenhang gerät die Kommunistische Organisation (KO) direkt ins Visier der Behörden, die „Palästina e.V.“ als eine aus der KO hervorgegangene Struktur darstellen.
Seit 2024 ist die KO Gegenstand einer Isolationsstrategie der inneren Sicherheitsbehörden, die darauf abzielt, sie aufgrund ihrer Unterstützung des palästinensischen Widerstands und ihrer als „unvereinbar“ mit der deutschen Politik angesehenen Positionen aus der pro-palästinensischen Bewegung auszuschließen.
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