hambach

Am 15. März 2018 ab 14 Uhr wird vor dem Amtsgericht Kerpen gegen vier der Hambi9 verhandelt. Solidarische Prozessbesucher*innen sind herzlich willkomen!

Der Tatvorwurf lautet Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 I StGB für die UP 3 und UP 11 und im besonders schwerem Fall gemäß § 113 I 1,3 StGB für die UP 1 und UP 2. Letztere werden angeklagt, die Tat gemeinschaftlich begangen zu haben.

Bei der Widerstandshandlung handelt es sich in allen vier Fällen um das nicht freiwillige Verlassen des Geländes. UP 1 und 2 sollen sich aneinander festgehalten, UP 3 und 11 sollen die Barrikade nach Aufforderung durch die Polizei nicht verlassen haben.

Insgesamt elf Aktivisti wurden bei dem Polizeieinsatz am 22. Januar im Hambacher Forst vorläufig festgenommen, nachdem sie (erfolgreich) versuchten, die Barrikadenräumung zu verhindern und „um ihren Unmut gegen den Braunkohleabbau zum Ausdruck zu bringen“ – laut Anklageschrift der Hambi4. Am folgenden Tag hatten immer noch zehn von elf ihre Personalien nicht angegeben.

Hambi 5

Sechs Hambis wurden daraufhin am Folgetag, den 23. Januar, der Haftrichter*in in Düren vorgeführt. Eine Person gab ihre Personalien an und wurde entlassen. Über die anderen fünf wurde Untersuchungshaft verhängt. Haftgrund: Fluchtgefahr, da die Polizei auch mit erkennungsdienstlicher Behandlung (Fingerabdrücke und Fotos) die Identitäten nicht klären konnte. Zuständige JVA war in ihrem Fall die JVA Aachen. Da diese nur vom Staat männlich einsortierte Gefangene einsperrt, kamen die beiden weiblich Einsortierten in die JVA Köln-Ossendorf.

Nach zehn Tagen, am 2. Februar, fand die Haftprüfung der Hambi5 statt, wo erneut die Haftgründe diskutiert wurden. Mit der U-Haft soll sichergestellt werden, dass die Angeklagten sich dem Verfahren nicht entziehen und zu ihrer Hauptverhandlung erscheinen.

Argument der Anwält*innen war hier, dass die Aktivisti gar nicht vor hätten, sich dem Verfahren zu entziehen, da dies eine weitere Möglichkeit für sie wäre, auf ihre politische Botschaft aufmerksam zu machen. Die Richterin ließ sich auf diese Argumentation ein und setzte die Haftbefehle außer Vollzug. Warum sie dies nicht von Anfang an so entschieden hat, ist unklar.

Hambi 4

Da der Hambacher Forst sich über zwei Kreise erstreckt, kommen auch immer zwei unterschiedliche Gerichte für die Zuständigkeit in Frage. Westlich vom Jesuspoint liegt der Kreis Düren, östlich der Kreis Kerpen. Die Hambi4 wurden am Waldeingang Nahe der L276/Secustraße festgenommen und hatten dementsprechend ihre Haftprüfung in Kerpen anstatt Düren. Auch hier wurde Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet und die Hambi4 in die hier zuständige JVA Köln-Ossendorf verlegt. Keinerlei Personalien sind bekannt.

Im Unterschied zu den Hambi5 wurde für die Hambi4 als erster Schritt die Haftbeschwerde eingelegt. Während die Beschwerde gegen die Haft von UP 2 abgewiesen wurde, wurde Anklage erhoben. Das führte dazu, dass die drei zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Beschwerden automatisch in Anträge zu Haftprüfungen wurden. Die drei Haftprüfungen fanden am 23. Februar statt.

Obwohl die U-Haft da schon einen Monat bestand und es die Entscheidung aus Düren zu den Hambi5 gab, ließ sich hier die Richterin nicht auf ein solches Ergebnis ein. Die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt, die Haftgründe bestünden weiterhin, die Hambi4 bleiben in Haft.

Trotz allem bleibt zu bedenken, dass die Hambi4 nach wie vor mit der Angabe ihrer Personalien die Untersuchungshaft beenden können, da dann der Haftgrund weg fällt. Damit sind sie in der eher ungewöhnlichen Situation für U-Häftlinge, dass sie – auch wenn ihnen so viele Entscheidung in ihrem alltäglichen Leben durch das Weggesperrt sein entrissen werden – eine Entscheidungsmöglichkeit über die Art der Strafe haben.

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