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Angriffe auf die Gewerkschaftsfreiheit im Knast – „union busting“ gegen die Gefangenen-Gewerkschaft/ Bundesweite Organisation (GG/BO)

„union busting“ – eine Wortschöpfung, die sich mit „Gewerkschaftszerschlagung“ übersetzen lässt.

Dieser aus dem US-amerikanischen stammende Begriff meint den Versuch von Konzernen, Staatsunternehmen oder Behörden, eine Gewerkschaftsorganisierung von Beschäftigten zu erschweren, wenn nicht gar zu unterbinden. Die Methoden des „union busting“ können bis zur verdeckten oder offenen Kriminalisierung einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung und zum Betätigungsverbot reichen.

Das Ziel ist es letztlich, dass keine Verständigung und Einheit unter den Erwerbstätigen zustande kommt, die zu einer verstärkten Kampfentschlossenheit zum Beispiel in Tarifauseinandersetzungen und Streikhandlungen führen können.
Es hat sich in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik eine lebendige Dienstleistungsbranche – bestehend aus Rechtsanwaltkanzleien und Arbeitsgruppen in Forschungsinstituten – etabliert, die mit Rat und Tat das „union buisting“ vorbereiten und betreiben. Sie stehen den Einrichtungen zur Seite, die das Gewerkschaftsengagement von Beschäftigten zurückdrängen wollen. Dieser „Klassenkampf von oben“ breitet sich zusehends aus, bis in die JVA-Betriebe hinein…

„union busting“ gegen die GG/BO
Aber wir brauchen gar nicht über den Tellerrand zu schauen, denn die unmittelbare Gründung der GG/BO war von Repressalien seitens der JVA-Leitungen in Tegel, Willich und Aschaffenburg begleitet. Mit dem Anhalten und Nicht-Aushändigen von GG/BO-Post, der (indirekten) Einschüchterung von potentiellen Neu-Mitgliedern bis hin zu Zellenrazzien griff die Vollzugsbehörde zu klassischen Blockade-Instrumenten, um eine Ausweitung der GG/BO bereits im Keim zu ersticken.

Beim „union busting“ unter den spezifischen Knastbedingungen geht es der machtvollen Gegenseite darum, jeden Kontrollverlust über die inhaftierten Beschäftigten zu vermeiden. Und ein Kontrollverlust tritt bereits dann ein, wenn sich gefangene Arbeiter_innen selbst organisieren. Denn ein Selbstorganisierungsprozess schafft zumindest die Voraussetzung dafür, Fesseln abzuwerfen und sich für seine eigenen Belange in Bewegung zu setzen. Es geht den Akteur_innen des „union busting“ aus der Knastindustrie darum, dass kein Pilotprojekt einer erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen seitens der Gefangenen wirkungsmächtig wird – denn das könnte ja Schule machen…

Dass die GG/BO von Beginn an ins Fadenkreuz des Justizapparats geraten ist, kann kaum überraschen. Welche Justizbehörde wünscht sich schon bewegungsfreudige Gefangene, die sich auch noch selbstbewußt zeigen? Wie kann es angehen, dass sich in der diktierten Unfreiheit des Knastalltags Momente des Freiheitlichen äußern? JVA-Leitungen sehen hier offenbar nicht nur den „Betriebsfrieden“, sondern den „Anstaltsfrieden“ insgesamt gestört.
Die vom Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 garantierte Koalitionsfreiheit wird im Knast für die beschäftigten Inhaftierten aufgrund der anstaltstypischen Schikanen ausgehebelt. Eine Inanspruchnahme von Grundrechten wird de facto als un-rechtmäßig ausgelegt.
„union busting“ und Gegenwehr

Eine Diskussion über die Verhinderungsstrategien von gewerkschaftlichen Zusammenschlüssen im Allgemeinen und der betrieblichen Organisierung bspw. im Zusammenhang der Gründung von Betriebsräten im Besonderen findet erst seit einiger Zeit konzentriert in Gewerkschaftskreisen statt. Aufgrund unserer eigenen Betroffenheit als GG/BO ist es angezeigt, sich in diese Auseinandersetzung um eine gezielte Gegenwehr gegen das „union busting“ einzubringen.

Eine Garantie, den Methoden des „union busting“ immer und überall widerstehen zu können, gibt es nicht. Vor allem nicht hinter Gittern, wo die inhaftierten Gewerkschafter_innen den auftretenden Schikanen um ein Vielfaches schutzloser ausgeliefert sind. Auch deshalb, weil Solidaritätsbekundungen und Interventionen von außen zumeist erst zeitlich verzögert wirken (können). Wir können allerdings im Zuge einer gegenseitigen aktiven Solidarisierung unter Gewerkschafter_innen drinnen und draußen ein deutliches Signal setzen, dass Angriffe auf die Gewerkschaftsfreiheit nicht unwidersprochen bleiben. Eine breitere Öffentlichkeitsarbeit und ein größeres organisatorisches Wachstum innerhalb und außerhalb der Knastanlagen werden die GG/BO weiter stärken, damit keine Haftanstalt in der Bundesrepublik mehr für Gefangene eine gewerkschaftsfreie Zone ist!

Die erste Welle des „union busting“ haben wir durch die Solidarität zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten Kolleg_innen überstanden. Wir erwarten allerdings regelmäßige Attacken, um den durch die GG/BO ausgelösten Aufschwung bei den arbeitenden Gefangenen zu bremsen und letztendlich versacken zu lassen. Sorgen wir dafür, dass dieses Kalkül nicht aufgeht…
März 2015

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