Aus einem Brief von Tommy Tank vom 03.05.2011

Möchte ein Gefangener während eines Besuchs auf die Toilette gehen, so führt das sofort automatisch zum Abbruch des Besuchs. Diese Regelung ist das allerletzte. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Maßnahme zur Eindämmerung des Betäubungsmittelhandels. Anscheinend wird der neue Anstaltsleiter (Herden) so langsam übermütig. Auch vor einem Besuch möchte er das Zufallsprinzip nach bzw. dem Willkürprinzip nach 50% der Gefangenen, die Besuch erwarten, nackig ausziehen lassen, um sie einer körperlichen Durchsuchung (vermutlich nach Bargeld) zu unterziehen.

Anmerkungen:

Tommy hat gegen diese Anordnungen erfolgreich geklagt vor dem Amtsgericht, d.h. diese repressive Maßnahmen sind zurück genommen worden.