Baskenland: Gericht bestätigt Ablehnung des Antrags auf Haft in Halbfreiheit für ein ehemaliges ETA-Mitglied

Das spanische Nationalgericht hat die Ablehnung der Gewährung von Haftlockerung für Juan Ramón Carasatorre, alias „Zapata“, ein ehemaliges ETA-Mitglied, bestätigt. Er war 2010 nach seiner Festnahme in Auch von Frankreich an Spanien ausgeliefert worden und war wegen der Ermordung eines Soldaten im Jahr 1995 zu 29 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Richter sind der Ansicht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, da kein individuelles Resozialisierungsprogramm vorliegt, das den Anforderungen der Strafvollzugsordnung entspricht, und da es Unregelmäßigkeiten im Verfahren gab, das zu dem Vorschlag der baskischen Regierung geführt hatte. Das Gericht betont jedoch, dass der Häftling im Gefängnis eine positive Entwicklung zeigt (gutes Verhalten, Teilnahme an Programmen und Anerkennung des verursachten Schadens). Es lässt somit die Möglichkeit einer erneuten Prüfung offen, falls die Strafvollzugsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt einen „vollständigen und ordnungsgemäß begründeten“ Resozialisierungsplan vorlegt.

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