1.mai

BERICHT VOM PROZESS WEGEN SCHWERER KÖRPERVERLETZUNG AN REVOLUTIONÄRER 1. MAI DEMO 2015 IN STUTTGART

„Das gehört sich einfach nicht für eine erwachsene Frau!“
Das waren die letzten Worte der Richterin Rudolph als sie am Freitag, den 4.12.15, unsere Genossin verurteilte. Das Urteil wegen „vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen“ lautete letztlich: Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 7,00 €, sowie die Übernahme der Gerichtskosten.

Knapp 40 Leute verfolgten den Prozess und solidarisierten sich mit der angeklagten Genossin.

Worum ging es bei dem Prozess?
Bei der revolutionären 1. Mai Demo dieses Jahres kam es bei der Abschlusskundgebung zu einer kleinen Auseinandersetzung mit der Polizei. Unsere lieben Freunde und Helfer hatten sich mal wieder einigen DemonstrantInnen in den Weg gestellt, die den Platz verlassen wollten. In diesem Gerangel soll – laut Staatsanwaltschaft – die Genossin zwei Polizisten mit einer Fahnenstange auf die Hände geschlagen haben.
Verlauf des Prozesses

Das Gericht folgte der Darstellung der Staatsanwaltschaft, nach deren Darstellung die Genossin zwei Polizeibeamten mit einer Fahnenstange auf die Hände geschlagen haben soll. Einer der beiden Beamten soll eine Schwellung erlitten haben, die er sich allerdings erst vier Tage später nach dem Geschehen vom Arzt attestieren ließ. Sein Kollege hat nach eigenen Angaben aufgrund seiner Spezialhandschuhe keine ernsthaften Verletzungen davon getragen.
Beide Polizisten sagten aus, dass sie den Schlag selbst nicht beobachtet haben. Sie hätten lediglich nach dem Schlag die Angeklagte mit einer Fahnenstange gesehen.
Die Videoaufzeichnungen besagter Situation zeigten laut Angaben der beiden Zeugen nichts genaues zum Tathergang mit der Fahnenstange, bzw. von wem der Schlag ausgeführt wurde und wurden seitens der Polizei gelöscht.

Der Anwalt der Genossin wies darauf hin, dass es schon sehr seltsam sei, dass Videoaufzeichnungen gelöscht werden, bevor diese allen am Verfahren teilnehmenden Personen ausgehändigt werden konnten. Dieser Hinweis sowie die Tatsache, dass die Zeugen teilweise sich widersprechende Zeugenaussagen abliefern, beeindruckte die Staatsanwaltschaft nicht im Geringsten. Diese hielt weiterhin daran fest, dass es sich bei der Tat mit der Fahnenstange um ein gefährliches Werkzeug hielt und dies somit zur Anschuldigung der „gefährlichen Körperverletzung“ führt.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher auch 10 Monate Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung und zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 2000 €.

Die Verteidigung stellte die Glaubwürdigkeit der Beamten in Frage, da die vorgeworfene Tat von niemandem gesehen wurde und entsprechende Videomaterialien gelöscht wurden und plädierte auf Freispruch.
Die Vorsitzende Richtern Rudolph erklärte, dass es an den Zeugenaussagen der beiden Polizisten keinerlei Zweifel gäbe. Sie beachtete allerdings die Tatsache, dass es bei solchen Versammlungen oft zu „aufgeheizten Stimmungen“ komme, wodurch es schnell zu solchen Situationen kommen kann. Dies führte letztlich dazu, dass sie das Strafmaß auf vorsätzliche Körperverletzung setzte und die Genossin zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätze á 7 Euro verurteilte.
Trotz widersprüchlicher Aussagen, gelöschten Videos und anderen Ungereimtheiten wurden die Aussagen der Polizisten nicht einmal in Zweifel gezogen. Es war schnell klar, wem Glauben geschenkt wird.

Nach Urteilsverkündung wandte sich die Richterin noch an die verurteilte Genossin und ließ uns wissen, dass sich sowas „für eine erwachsene Frau nicht gehört!“.
Dieses Schauspiel an besagtem Freitag im Amtsgericht Stuttgart zeigte nur einmal mehr, dass wir uns von unserem Rechtssystem keinerlei Gerechtigkeit erhoffen können. Die Vorsitzende Richterin bemühte sich nicht einmal ihre „Neutralität“ vorzutäuschen.
Solidarität ist unsere Waffe! Nutzen wir sie.

Auch wenn es in diesem Fall die Genossin getroffen hat, so sind wir alle damit gemeint. Umso notwendiger ist es Tag für Tag dieser Repression unsere Solidarität entgegenzusetzen. Denn wenn Repression in der kapitalistischen Logik auf Widerstand folgt, so muss in einer revolutionären Logik Solidarität auf Repression folgen.

Ein Angriff gegen eine/n von uns ist ein Angriff gegen alle!
Hoch die internationale Solidarität!

ZK Stuttgart