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Polizeiliche Chuzpe In Dresden steht erneut ein linker Aktivist vor Gericht

Von Christian Baron nd 9.1.
Wie aus dem Nichts zückt der Polizist sein Pfefferspray und sprüht den Reizstoff dem vor ihm stehenden Demonstranten gezielt ins Gesicht. Tumulte entstehen, die Polizisten prügeln auf die erste Reihe der Demonstration ein, am Ende verletzen sie 15 Menschen.

 

Diese Szenen, die in einem Youtube-Video zu sehen sind, beschäftigen nun das Amtsgericht Dresden. Auf der Anklagebank sitzt jedoch kein Polizeibeamter, sondern Justus M., der als Aktivist der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiter_innen-Union (FAU) vor Ort war. Er soll einen Beamten mit einer Fahne geschlagen haben.

Was sich vor der Eskalation an diesem 27. März 2013 am Bahnhof Neustadt in der sächsischen Hauptstadt abspielte, ereignet sich republikweit immer wieder: Die NPD marschiert auf, um ihr faschistisches Gedankengut zu propagieren, viele Menschen wollen sich dem entgegenstellen – und die Staatsmacht schützt das Demonstrationsrecht der Nazis, indem sie das Recht auf Gegenprotest systematisch einschränkt.

Häufig bringt die Polizei zusätzlich jene Chuzpe auf, die es braucht, um einen Fall von Polizeigewalt in eine Aggression durch linke Aktivisten umzudeuten. Die Verhandlung in Dresden war für Donnerstag terminiert. Sie wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben, wie FAU-Sprecher Wolf Meyer auf nd-Nachfrage erklärte: »Die Verteidigung hat die vermeintlichen Videobeweise der Polizei angefochten. Nach richterlichem Entscheid sind sie nicht als Beweismittel zugelassen.«
In Sachsen übt der Verfassungsschutz immer wieder Druck auf die als »linksextrem« eingestufte FAU aus. Meyer vermutet, dass dies der Grund für den aus seiner Sicht haltlosen Tatvorwurf ist: »Die Anzeige kam nicht von dem betroffenen Beamten, sondern vom Zugführer. Und der Angeklagte wurde nicht bei besagter Gegendemonstration, sondern erst Monate später bei einer anderen Demonstration grundlos verhaftet.« Sachsens Verfassungsschutz und Polizei haben die FAU stark im Visier, weil sie – so Meyer – in ihr eine Organisation sehen, »die in die Bevölkerung hineinwirken kann«.

Nach ähnlichen Verfahren gegen den Pfarrer Lothar König und den Aktivisten Tim H. sieht sich damit erneut ein Antifaschist in Dresden vor Gericht mit den fragwürdigen Tatvorwürfen der »gefährlichen Körperverletzung«, des »schweren Landfriedensbruchs« und des »Widerstands gegen die Staatsgewalt« konfrontiert.