Stuttgarter Behörde belegt Kurden mit »politischem Betätigungsverbot«. Ihm wird unter anderem vorgeworfen auf Veranstaltungen über die Geschichte der PKK referiert zu haben
Das Stuttgarter Ordnungsamt hat ein »Politisches Betätigungsverbot« gegen den kurdischen Exilpolitiker Muzaffer Ayata erlassen. In der in dieser Woche zugestellten Verfügung wird Ayata nicht nur eine politische Betätigung zugunsten der seit 1993 verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) untersagt, sondern auch jedes Engagement für legale, aber vom Verfassungsschutz als PKK-dominiert eingeschätzte Organisationen wie die Föderation kurdischer Vereine Yek Kom. »Verboten sind hiernach insbesondere die Teilnahme an öffentlichen politischen Versammlungen und Aufzügen, die Übernahme und Ausübung von Ämtern sowie die Untersagung politischer Reden (sic), Pressekonferenzen und schriftlichen Veröffentlichungen«, heißt es in der Verfügung, die damit einem Berufsverbot für den Schriftsteller und Journalisten Ayata gleichkommt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 1000 Euro. Die Verfügung stützt sich auf Paragraph 47 des Aufenthaltsgesetzes, wonach einem Ausländer die politische Betätigung untersagt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik behindert werden. Als eine solche Verpflichtung nennt das Ordnungsamt die von der EU-Terrorliste geforderte »Verhinderung von Rückzugsräumen für Terroristen«.
Akribisch listet die Maulkorbverfügung die angeblich sicherheitsgefährdenden Aktivitäten Ayatas auf. So habe er in Stuttgart zur Geschichte der PKK referiert und bei einer Zehnjahresfeier des Kurdischen Kulturvereins in Ludwigshafen »das kurdische Volk zur Einheit« aufgerufen. In Köln habe er an einem Symposium »Was wollen die unterdrückten Völker und Minderheiten« teilgenommen und in Nürnberg über »Friedensvorschläge für die kurdische Frage« referiert. In einem Artikel für den Kurdistan Report habe Ayata zwar nur an einer Stelle die PKK erwähnt und sonst von »Kurden« geschrieben, doch dies »dürfte nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz taktisch motiviert sein«. Schließlich wird Ayata noch ein Interview mit der Tageszeitung Yeni Özgür Politika vom vergangenen September über »Deutschlands Kurdenpolitik« angelastet. »Sie werfen Deutschland vor, Kurden als Terroristen und Straffällige zu betrachten und fordern Deutschland auf, Initiative für eine Lösung der Kurdenfrage zu ergreifen«, kritisiert das Ordnungsamt, um anschließend selber den Beweis für diesen Vorwurf zu liefern.
Ayata war Gründungsmitglied der PKK, der er bis zu seiner Verhaftung nach 1980 angehörte. Nach 20 Jahren Haft und schwerer Folter engagierte er sich nach seiner Freilassung im Jahr 2000 für die legale kurdische Partei HADEP. Da ihm eine erneute Inhaftierung drohte, floh Ayata 2002 nach Deutschland, wo sein Asylantrag als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt wurde. Nach einer Verhaftung im Jahr 2006 wurde Ayata wegen angeblicher Rädelsführerschaft in der PKK zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seit seiner Haftentlassung Ende 2009 darf Ayata das Stuttgarter Stadtgebiet nicht verlassen und muß sich täglich bei der Polizei melden.
junge Welt 17.2.2012